Arbeitnehmerveranlagung, Pendlerpauschale, Hauptwohnsitzänderung |
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14. Februar 2015 |
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Gast |
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Liebes Forum,
ich habe im Juli 2014 meinen Arbeitsplatz gewechselt und habe von dieser Zeit weg die Pendlerpauschale nicht über den Arbeitgeber verrechnet sondern möchte diese nun bei der Arbeitnehmerveranlagung Punkt 718 machen.
Dazu kommt, dass sich der Hauptwohnsitz im November geändert hat. Leider konnte mir am Schalter bei der Finanz auch niemand genau helfen wie ich diesen Wert nun genau berechnen sollte.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass über den Pendlerrechner einfach für die ersten 4 Monate an denen noch der alte Hauptwohnsitz galt berechnet wird und das letzte Monat über die Entfernung vom neuen Hauptwohnsitz.
In meinem Fall Pendlerpauschale: 4x 123€ und 1x 58€
ebenso beim Pendlereuro: 4x 3,50€ und 1x 4,33€
Mir geht es eben darum, dass in dem Formular nur "Ein Wert" eingegeben werden kann und ob die Berechnung so richtig ist.
Das Ergebnis der Vorberechnung ist bei der Arbeitnehmerveranlagung aber so niedrig, dass ich verwirrt bin.
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Stb Michael BRAUN schrieb am 17. Februar 2015 folgendes: |
Sehr geehrte Frau Kate
Ein volles Pendlerpauschale bzw. der volle Pendlereuro stehen im betreffenden Ausmaß dann zu, wenn Sie im Kalendermonat an mindestens elf Tagen von der Wohnung zur Arbeitsstätte fahren.
Legen Sie diese einfache Fahrstrecke an mindestens acht Tagen, aber an nicht mehr als zehn Tagen im Kalendermonat zurück, steht das jeweilige Pendlerpauschale bzw. der Pendlereuro zu zwei Drittel zu.
Legen Sie diese Entfernung an mindestens vier, aber an nicht mehr als sieben Tagen im Kalendermonat zurück, steht das jeweilige Pendlerpauschale bzw. der Pendlereuro zu einem Drittel zu.
Quelle www.bmf.gv.at
Die Pendlerpauschale und der Pendlereuro wird in Ihrem Fall monatlich berechnet.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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