Verkaufe ein Haus um Euro 45,000.- habe das Haus 1986 geerbt. War bis 1963 mein Hauptwohnsitz.
Mag. Peter Knöll schrieb am 12. Februar 2015 folgendes:
Der Gewinn aus dem Hausverkauf (vereinfacht: Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten) unterliegt der Immobilienertragsteuer.
Bei sogenanntem Altvermögen können jedoch die Anschaffungskosten mit einem fingierten Wert in Höhe von 86% des Veräußerungserlöses angesetzt werden. Die so ermittelte Gewinngröße ist in der Regel mit dem besonderen Steuersatz in Höhe von 25 % zu multiplizieren. Das Ergebnis ist die zu zahlende Immobilienertragsteuer.
Haben Sie noch Fragen zum Immobiliensteuerrecht? Wenden Sie sich an Mag. Peter Knöll, er ist Steuerberater mit Tätigkeitsschwerpunkt Immobiliensteuerrecht.