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Hausverkauf und Immobilienertragsteuer


11. Februar 2015 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Verkaufe ein Haus um Euro 45,000.- habe das Haus 1986 geerbt. War bis 1963 mein Hauptwohnsitz.

 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   12. Februar 2015 folgendes:
Der Gewinn aus dem Hausverkauf (vereinfacht: Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten) unterliegt der Immobilienertragsteuer.

Bei sogenanntem Altvermögen können jedoch die Anschaffungskosten mit einem fingierten Wert in Höhe von 86% des Veräußerungserlöses angesetzt werden. Die so ermittelte Gewinngröße ist in der Regel mit dem besonderen Steuersatz in Höhe von 25 % zu multiplizieren. Das Ergebnis ist die zu zahlende Immobilienertragsteuer.

Haben Sie noch Fragen zum Immobiliensteuerrecht? Wenden Sie sich an Mag. Peter Knöll, er ist Steuerberater mit Tätigkeitsschwerpunkt Immobiliensteuerrecht.

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
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