Steuerberater Wien
wien-steuerberater.at |
Steuerberatung Wien

Start > Forum
 • Steuerberater Wien

 • Forum (1702)

 • Steuerberater fragen

 • Steuerrecht
   Einkommensteuer (133)
   Umsatzsteuer und Zoll (47)
   Körperschaftsteuer (13)
   Internat. Steuerrecht (5)
   Fristen und Verfahren (9)
   Gebühren und Verkehrsteuern (25)
   Unternehmensbesteuerung (9)
   Finanzstrafrecht (4)

 • Wirtschaftsrecht
   Gesellschaftsrecht (5)
   Arbeits- und Sozialrecht (8)
   Bestandsverträge (Mietrecht) (2)

 • Schlüsselwortsuche:
 


Werkzeuge:
• Immobiliensteuerrechner
• Dienstnehmer-Lohnkostenrechner
• Angestellt-Selbständig-Rechner
• ESt-VZ-Rechner
• GrESt-Schenkung-Erbschaft-Rechner
• Nebenkosten-Kauf-Immobilie
• SV-Nachzahlung-berechnen
 


Letzte Einträge:
Frau Bauleistung über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Mag. Peter Knöll über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Mag. Peter Knöll über:
Betriebsausgabenpauschalierung / Branchenpauschalierung / Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende

Mag. Peter Knöll über:
Erstmalige Umwidmung in Bauland muss nicht zwangsläufig den Umwidmungstatbestand auslösen

Mag. Peter Knöll über:
Sozialversicherungspflicht bei touristischer Apartmentvermietung?

Mag. Peter Knöll über:
Arzt und Umsatzsteuerpflicht | Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Mag. Peter Knöll über:
Neuregelung des Progressionsvorbehaltes seit Einkommensteuererklärung 2023

Frau Karpf über:
Immobilienertragssteuer

Betriebsaufgabe E/A


12. Februar 2015 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Bei Betriebsaufgabe eines E/A Rechners ist ggfs bei dem notwendigen Übergang auf Bilanzierung eine GSVG-Rückstellung auf Basis (Gewinn E/A +/- Übergangsgew./verlust + Aufgabegewinn anzusetzen.Frage: Ist jener GSVG-Aufwand, der anteilsmässig und weil durch den Veräusserungsgewinn verursacht , bei diesem gewinnmindernd anzusetzen oder der gesamte GSVG-Aufwand beim Übergangsgewinn/verlust?

 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   12. Februar 2015 folgendes:
Als Veräußerungskosten gelten alle Kosten, die unmittelbar durch die Veräußerung verursacht und vom Veräußerer zu tragen sind . Ein lediglich zeitlicher Zusammenhang mit der Veräußerung genügt nicht.

Die EStR zählen folgende Beispiele: Maklerprovisionen, Vermittlungsgebühren, Gerichts- und Notariatskosten, Vertragserrichtungskosten, Inseratskosten, Reisekosten, Beratungs- und Gutachterkosten, auf die Veräußerung entfallende Abgaben wie bspw eine gemäß § 12 Abs 10 ff UStG zu berichtigende Vorsteuer.

Der Veräußerungs- bzw. Aufgabevorgang führt oftmals zu einer Realisierung von stillen Reserven und ist Ursache für SVA-Nachforderungen. Insoweit die SVA-Nachforderung der Realisierung zuzuordnen ist hängt sie nicht mit der laufenden Geschäftstätigkeit des Betriebes zusammen.

Meines Erachtens zählen derartige Kosten zu den Veräußerungskosten, da sie ursächlich mit dem Realisierungsvorgang in Zusammenhang stehen. Der allfällige Nachzahlungsbetrag ist sofort in Abzug zu bringen (vgl. § 24 Abs 2 EStG) und nicht erst im Zahlungszeitpunkt.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit vorstehender Angaben wird keine Haftung übernommen.


Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
 Kommentar schreiben
Familienname:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Name im Forum:
(erforderlich und wird angezeigt)
Email:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Sicherheitsabfrage:    
Um Missbrauch zu verhindern geben Sie bitte den im linken Bild dargestellten Text in das rechte Eingabefeld ein.
 

Eintrag auf wien-steuerberater.at bestellen |  Impressum  | Anmelden als Autor/StB  | wien-steuerberater.at
1