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Einkommensteuerbescheid anfechten


22. Jänner 2015 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Hallo,

ich habe vor Kurzem erfahren, dass ich meinen Steuerbescheid von 2011 zu meinen Ungunsten falsch ausgefüllt habe. Ich hatte eine Nachzahlung von 32€, allerdings habe ich, wie erwähnt, meine Rückzahlungen für einen Wohnungsausstattungskredit nicht eingerechnet. Meines Wissens nach kann man diese auch absetzen.
Wie kann ich da vorgehen (finanzonline) bzw worauf muss ich achten, um den Bescheid anfechten zu können?

Herzlichen Dank für die Informationen im Vorhinein!


 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   24. Jänner 2015 folgendes:
Sie können innerhalb eines Monats ab Zustellung (siehe auch Rechtsmittelbelehrung auf dem Steuerbescheid) gegen den Bescheid eine Bescheidbeschwerde einbringen.
Finon: Eingaben / Anträge / Bescheidänderung

Als Sonderausgabe ist nur die WohnraumSCHAFFUNG (muss NEUER Wohnraum geschaffen werden) absetzbar, nicht wohnungsausstattungskredit

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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