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Amazon Rechnungen mit 20% Umsatzsteuer


21. Jänner 2015 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wie ist eine Amazon Rechnung ausgestellt mit einer 20%igen Umsatzsteuer zu behandeln? Kann man sich die Vorsteuer abziehen?
Auf der Rechnung ist Amazon mit einer Rechnungsadresse in Luxenburg, aber mit einer österreichen UID-Nr. angeführt.
Auf einer Rechnung ist mir auch aufgefallen, dass als Versendungsland Polen angeführt ist.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Elvira Platzer

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   21. Jänner 2015 folgendes:
Sehr geehrte Frau Platzer

Bei Amazon gilt bei Lieferung an Private nach Österreich die Versandhandelsregel (Lieferschwelle überschritten) , daher wird die Rechnung mit österreichischen Umsatzsteuer verrechnet.

Wenn Sie bei Amzaon als Unternehmer (unter Angabe der UID Nummer) bestellen, erhalten Sie eine Rechnung OHNE Umsatzsteuer, da es sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung handelt, in Österreich kommt beim Leistungsempfänger zur 20%igen Erwerbsteuer (und wenn Unternehmer Vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann auch zum gleichzeitigen Vorsteuer aus ig Erwerbe)

Sollten Sie eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erhalten, und es ist (weil zB keine UID Nummer angegeben wurde) ist er Nettobetrag Bemessungsgrundlage für die Erwerbsteuer und die (fälschlicherweise ) in Rechnung gestellte Umsatzsteuer Aufwand (nicht absetzbar als Vorsteuer)


Aufpassen muss man bei Mischung von betrieblichen und privaten Einkäufe bei Amazon (zwei Kundenkonten von Vorteil), da Amazon die steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen mittels Zusammenfassende Meldung an das Finanzamt meldet.


Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.



Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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