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Virtuelles Büro / Virtual Office


13. Jänner 2015 Gast 2 Kommentare Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin selbständig und möchte ein virtuelles Büro mieten, um dorthin meinen Firmensitz zu verlegen, da ich nicht meine Privatadresse angeben möchte.

Ist das möglich? Ich meine gelesen zu haben, dass der Ort als Firmensitz angegeben werden muss, an dem die meiste Tätigkeit für das Unternehmen statt findet - was bei mir zu Hause wäre. Oder habe ich da etwas falsch verstanden, und ich kann sehr wohl mein Gewerbe auf die Adresse des virtuellen Büros ummelden?
Was geschieht bei einer Betriebsprüfung beim virtuellen Büro und dort ist keiner - nicht einmal ein Büroraum?

Herzlichen Dank,
Matthias G.

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   14. Jänner 2015 folgendes:
Sehr geehrter Herr Matthias G

Die Möglichkeit besteht, dass Sie Ihren Firmensitz (Rechnungsadresse) in einen virtuellen Büro haben (dazu sind ja die virtuellen Büros da)

Betreffend Gewerbeummeldung müssen Sie sich mit Ihrer Wirtschaftskammer in Verbindung setzen.

Man müsste sich den Grund des virtuellen Büros anschauen (wegen Telefondienst, wegen "interessanter" Adresse,...), denn das Finanzamt ist Ihre Privatadresse durch das ZMR bekannt.

Eine "normale" Betriebsprüfung wird meistens vorher angekündigt, und da kann dann der Ort der Betriebsprüfung (beim Steuerberater, in den Privaträumlichkeiten,...) vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 HerrGünther schrieb am   10. Mai 2015 folgendes:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte mal eine ähnliche Frage - muss die Firma, die die sog. virtuellen Büroflächen zur Verfügung stellt, gewissen Kriterien entsprechen? Letztendlich agiert man bei dieser nur als Mieter oder liege ich falsch? Ich wollte eine Adresse bei anmelden, bin mir aber noch nicht sicher, ob das auch in meinem Fall zu einer Gewerbeummeldung führt..

Beste Grüße
Günther
 
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