Geschäftsübernahme als gmbh oder kg...? |
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07. Jänner 2015 |
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Gast |
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Hallo
Ich habe die Möglichkeit ein gut laufendes bekleidungsheschäft zu übernehmen. Allerdings weiß ich nicht, welche Gesellschaftsform ich anmelden soll.
Mir wurde gesagt ich keine eine normale Konzession für den Handel beamtragen. Hier ede ich allerdings komplett privat haften.
Bei einer kleinen gmbh würde ich lediglich 10.000€ hinterlegen müssen. Dies wäre auch die maximale HaftungsSumme. Außer natürlich bei fahrlässiger Handlung.
Mein Mann würde unter Umständen aich beteiligt sein. Entweder als Inhaber und ich als Geschäftsführerin mit normalen Gehalt. Oder ich übernehme alles alleine.
Leider können die bei der Wirtschaftskammer keine Empfehlung aussprechen.
Darum meine Frage. Was wäre gescheiter.
Ich würde 2 Angestellte, die schon lange in der Boutique arbeiten übernehmen. Allerdings erst nach Kündigung durch den Vorbesitzer, da ich natürlich nicht für Abfertigungen usw aufkommen will bzw kann.
Danke
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Stb Michael BRAUN schrieb am 08. Jänner 2015 folgendes: |
Sehr geehrte Frau Moser
Aufgrund Ihrer Schilderungen ist mE auch KEINE PROFESSIONELLE Empfehlung möglich.
Bei der Rechtsformwahl kommt es auf mehrere Faktoren (steuerlich, privatrechtlich, Sozialversicherung,...) an, da kann nicht pauschal gesagt werden: das ist die richtige Rechtsformwahl.
Ich rate Ihnen daher, sich bei einem Steuerberater Ihres Vertrauens ausführlich über die unterschiedlichen Rechtsformen beraten zu lassen um NACH Abwägung Ihrer Vorstellungen die richtige Rechtsform zu wählen.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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