Ich wohne und arbeite in Innsbruck. Ab März 2015 habe ich außerdem noch einen Nebenjob (ca. 1x wöchentlich) im benachbarten Bayern. Sowohl Innsbruck als auch mein Dienstort in Bayern liegen innerhalb der 30 km-Zone. Ich könnte mit dem Auto arbeitstäglich nach Bayern pendeln. Mit Öffis ist das schon schwieriger. Da mein Dienstort in Bayern mit öffentlichen Verkehrsmitteln am frühen Morgen nicht erreichbar ist, müsste ich bereits am Vorabend mit dem Zug anreisen und dort übernachten.
Nun habe ich 2 Fragen:
(a) Ist es für mich besser, den Gehalt für meinen Nebenjob in Deutschland oder - im Zuge der Grenzgängerregelung - in Östereich zu versteuern?
(b) Bin ich auch Grenzgänger, wenn ich am Vorabend anreise und dort übernachte? Manche sagen Nein, da die Grenzgängerregelung nur für Dientsnehmer gilt, welche arbeitstäglich unmittelbar von ihrem Hauptwohnsitz zu ihrem Dienstort ins benachbarte Ausland fahren. Andere wiederum sagen Ja, da eine pünktliche Ankunft am Arbeitsplatz - insbesondere in meinem Fall - unerlässlich ist. Die Übernachtung am Vorabend begründet somit keinen Zweitwohnsitz, sondern stellt eine "betriebsbedingte" Übernachtung dar. Was stimmt jetzt?