Steuerberater Wien
wien-steuerberater.at |
Steuerberatung Wien

Start > Forum
 • Steuerberater Wien

 • Forum (1702)

 • Steuerberater fragen

 • Steuerrecht
   Einkommensteuer (133)
   Umsatzsteuer und Zoll (48)
   Körperschaftsteuer (13)
   Internat. Steuerrecht (5)
   Fristen und Verfahren (9)
   Gebühren und Verkehrsteuern (25)
   Unternehmensbesteuerung (9)
   Finanzstrafrecht (4)

 • Wirtschaftsrecht
   Gesellschaftsrecht (5)
   Arbeits- und Sozialrecht (8)
   Bestandsverträge (Mietrecht) (2)

 • Schlüsselwortsuche:
 


Werkzeuge:
• Immobiliensteuerrechner
• Dienstnehmer-Lohnkostenrechner
• Angestellt-Selbständig-Rechner
• ESt-VZ-Rechner
• GrESt-Schenkung-Erbschaft-Rechner
• Nebenkosten-Kauf-Immobilie
• SV-Nachzahlung-berechnen
 


Letzte Einträge:
Frau Bauleistung über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Mag. Peter Knöll über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Mag. Peter Knöll über:
Betriebsausgabenpauschalierung / Branchenpauschalierung / Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende

Mag. Peter Knöll über:
Umsatzsteuer: Änderungen im Bereich der Kleinunternehmerregelung ab 2025

Mag. Peter Knöll über:
Erstmalige Umwidmung in Bauland muss nicht zwangsläufig den Umwidmungstatbestand auslösen

Mag. Peter Knöll über:
Sozialversicherungspflicht bei touristischer Apartmentvermietung?

Mag. Peter Knöll über:
Arzt und Umsatzsteuerpflicht | Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Mag. Peter Knöll über:
Neuregelung des Progressionsvorbehaltes seit Einkommensteuererklärung 2023

Polnische Firma arbeitet in Österreich


29. November 2014 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sg. D.u.H,
Für den barrierefreien Badumbau meines Vaters hat eine polnische Installateuer- u Fliesenlegerfirma (Einzelpersonenfirma) einen Antrag auf grenzüberschreitende Dienstleistung beim BMfW gestellt. Es wurde ihr leider nur die vorübergehende Berechtigung als Platten- u Fliesenleger erteilt.
Was ist nun bei der Rechnungslegung dieser Fa. zu beachten? ...Die Fa hat keinen Sitz in Österreich .....Legt die Fa. dann eine Re mit ausgewiesener Mwst 20%? ...und führt diese Steuer aber in Polen ab ?
Der barrierefreie Badumbau wird zu 75% max. EUR 9.000,- gefördert - Die Rechnung wird beim MA 50 eingereicht.

mfg
Harald


 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   02. Dezember 2014 folgendes:
Bei einem Badumbau handelt es sich meines Erachtens um eine Grundstücksortleistung. Das heißt die Lage des Grundstücks ist für die Steuerbarkeit ausschlaggebend. Danach gilt die Leistung am Bestimmungsort (hier: in Österreich) als ausgeführt. Die Rechnung hat daher österreichische Umsatzsteuer zu enthalten, sofern sie kein unternehmerischer Leistungsempfänger sind.

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
 Kommentar schreiben
Familienname:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Name im Forum:
(erforderlich und wird angezeigt)
Email:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Sicherheitsabfrage:    
Um Missbrauch zu verhindern geben Sie bitte den im linken Bild dargestellten Text in das rechte Eingabefeld ein.
 

Eintrag auf wien-steuerberater.at bestellen |  Impressum  | Anmelden als Autor/StB  | wien-steuerberater.at
1