Sg. D.u.H,
Für den barrierefreien Badumbau meines Vaters hat eine polnische Installateuer- u Fliesenlegerfirma (Einzelpersonenfirma) einen Antrag auf grenzüberschreitende Dienstleistung beim BMfW gestellt. Es wurde ihr leider nur die vorübergehende Berechtigung als Platten- u Fliesenleger erteilt.
Was ist nun bei der Rechnungslegung dieser Fa. zu beachten? ...Die Fa hat keinen Sitz in Österreich .....Legt die Fa. dann eine Re mit ausgewiesener Mwst 20%? ...und führt diese Steuer aber in Polen ab ?
Der barrierefreie Badumbau wird zu 75% max. EUR 9.000,- gefördert - Die Rechnung wird beim MA 50 eingereicht.
mfg
Harald
Mag. Peter Knöll schrieb am 02. Dezember 2014 folgendes:
Bei einem Badumbau handelt es sich meines Erachtens um eine Grundstücksortleistung. Das heißt die Lage des Grundstücks ist für die Steuerbarkeit ausschlaggebend. Danach gilt die Leistung am Bestimmungsort (hier: in Österreich) als ausgeführt. Die Rechnung hat daher österreichische Umsatzsteuer zu enthalten, sofern sie kein unternehmerischer Leistungsempfänger sind.