Einkommenssteuerpflicht bei Tätigkeit auf einem Kreuzfahrtschiff |
 |
10. November 2014 |
 |
Gast |
 |
1 Kommentar |
 |
Kommentar schreiben |
|
Guten Tag,
Ich arbeite 8 Monate pro Jahr auf einem deutschen Kreuzfahrtschiff, das unter maltesischer Flagge fährt, befinde mich also in dieser Zeit nicht in Österreich und erwirtschafte auch sonst kein Einkommen in Ö. Die Firma, die das Personal auf dem Schiff stellt, hat ihren Sitz allerdings in Zypern. Ich erhalte mein Gehalt ohne Abzug von Steuern.
Bin ich trotz meiner 8monatigen Auslandsarbeit in Österreich einkommenssteuerpflichtig? Mein polizeilicher Wohnsitz befindet sich in Wien. Oder anders gefragt: kann ich die Einkommenssteuer in Österreich vermeiden?
Vielen Dank im Voraus
Peter Kaufmann
|
|
|
Stb Michael BRAUN schrieb am 10. November 2014 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Kaufmann
Grundsätzlich sind Sie (wenn Sie einen Wohnsitz in Ö haben) in Ö unbeschränkt steuerpflichtig, d.h. mit dem gesamten Welteinkommen.
Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ö und Zypern (Artikel 13(3)) bzw. Ö und Malte hat allerdings Zypern das Besteuerungsrecht.
Österreich hat einen Progressionsvorbehalt, aber solange Sie kein weiteres Einkommen haben, fällt keine Steuer in Ö an.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
|
|