Bei meiner neuen Herausforderung bekomme ich ein Dienstfahrzeug gestellt mit diesem ich auch meine private Angelegenheiten erledigen kann - also Privatnutzung
Weg vom Wohnort zu Dienstort beträgt rund 38km / Strecke - also würde dies eine Privatnutzung sein -
Kann ich, obwohl ein Dienstfahrzeug zur verfügung steht, auch die "kleine Pendlerpauschle" beantragen?
Oder verfällt diese mit der Nutzung des Firmenautos???