Als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH darf ich laut meinem Dienstvertrag den Firmen-PKW auch privat nutzen. Ich bin zu 5% an der GmbH beteiligt.
Nach Meinung unseres Bilanzbuchhalters ist die private Nutzung des PKW's über mein Gesellschafter-Verrechnungskonto zu erfassen.
Mir ist aber zu Ohren gekommen, dass eine solche Nutzung als Sachbezug zu erfassen sei. Was ist nun richtig?
Besten Dank für Ihre Hilfe.
Mag. Peter Knöll schrieb am 06. November 2014 folgendes:
Insbesondere bei Führungskräften entspricht es den allgemeinen Gepflogenheiten, dass Seitens des Arbeitgebers neben Geldbezügen als Tätigkeitsentlohnung auch Sachleistungen zugesagt werden.
Grundsätzlich ist vom allgemein üblichen Sachverhalt auszugehen. Nur wenn eindeutige, nach außen hin erkennbare Vereinbarungen vorliegen, die die Privatnutzung des PKW s als Entnahme des Gesellschafters kennzeichnen, kann ein solcher (ungewöhnlicher) Sachverhalt angenommen werden (vgl. z.B. UFS vom 27. 5. 2008, RV/0632-I/07, EStR Rz 5868).
Zusammenfassend kann man daher sagen: Die Nutzung des PKW s ist als Sachbezug anzusetzen.