Auslegung Hauptwohnsitz (wg. Befreiung ImmoESt) |
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03. Dezember 2014 |
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Gast |
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2 Kommentare |
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Ich habe über mehr als 5 Jahre zwei nebeneinander liegende Eigentumswohnungen genutzt - bin aber nur unter einer Türnummer gemeldet. Möchte die zweite Wohnung (gekauft Februar 2002) jetzt verkaufen.
Habe durchgehend alle BK-Vorschreibungen inkl. Heizung, Strom bezahlt.
Genutzt habe ich die Wohnung als Rückzugsort für’s Lesen, Handarbeiten, Basteln, Saubermachen, etc. und an vielen Tagen für Mittagsschläfchen - ich habe dort auch einen Crosstrainer und ein Laufband genutzt. In der Wohnung war ich durchschnittlich an 5 Tage die Woche, für jeweils mehrere Stunden (den Rest der Zeit war ich auswärts an meinem Zweitwohnsitz)
Lässt sich hier die Hauptwohnsitzbefreiung anwenden?
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Stb Michael BRAUN schrieb am 03. Dezember 2014 folgendes: |
Sehr geehrte Frau Angela
Jemand hat den Hauptwohnsitz (Meldezettel ist nur Indiz) dort, "..wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird..."
Hauptwohnsitz ist bei mehreren Wohnsitzen - wie bisher - der Mittelpunkt der Lebensinteressen. Wichtiges Indiz für die Feststellung des Hauptwohnsitzes ist die Meldung nach dem Meldegesetz, maßgebend sind aber stets die tatsächlichen Verhältnisse.
Mittelpunkt der Lebensinteressen:
Stromverbrauch / Gasverbrauch / Wasserverbrauch
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Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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Mag. Peter Knöll schrieb am 07. Dezember 2014 folgendes: |
Der folgende Artikel: http://www.wien-steuerberater.at/2923-Hauptwohnsitz-bei-mehreren-Wohnsitzen.html?kat_nr=11 beschäftigt sich mit der gestellten Frage.
Als Spezialist für Immobilienbesteuerung stehe ich Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
Mag. Peter Knöll, Steuerberater |
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