Meine Eltern möchten mir eine Eigentumswohnung schenken. Muss ich dafür Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr bezahlen?
Stb Michael BRAUN schrieb am 10. August 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Winkler
Grunderwerbsteuer 2%
Bei Erwerb durch eine dieser Personen ist sowohl bei entgeltlichen (zB Kauf, Übergabe gegen Ausgedinge) als auch bei unentgeltlichen (zB Schenkung, Erbschaft) Vorgängen der dreifache Einheitswert die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer; wenn nachgewiesen wird, dass 30% des gemeinen Wertes (Verkehrswertes) geringer sind als der dreifache Einheitswert, dann ist dieser nachgewiesene Wert die Bemessungsgrundlage.
Eintragungsgebühr 1,1%
Bemessungsgrundlage Verkehrswert oder 3-Facher Einheitswert (wenn dringendes Wohnbedürfnis und gemeinsamer Haushalt)
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.