Als aufmerksamer und fachkundiger Leser sehe ich, dass umsatzsteuerliche Fragen ein Schwerpunkt dieses Forums sind. Daher meine Frage:
Wenn ein Unternehmer eine Reverse-Charge-Rechnung ausstellt, obwohl es sich um keinen Reverse-Charge-Fall handelt, schuldet er nach dem Gesetz die Umsatzsteuer aus der Lieferung oder Leistung.
Trifft dies auch zu, wenn der Leistungsempfänger voll zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. In diesem Fall hätte ja die Finanz keinerlei Schaden aus der fehlerhaften Rechnung. Würde Sie dem Unternehmer dennoch Umsatzsteuer vorschreiben?
Stb Michael BRAUN schrieb am 23. Juni 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Eder
Ich rate Ihnen, eine (be)richtigte Rechnung vom Unternehmer anzufordern.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.