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Zählen Möbel und Einrichtungsgegenstände zu den Anschaffungskosten einer Wohnung?


04. Juni 2014 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrter Herr Mag. Knöll,
ich habe in 2007 eine Wohnung gekauft - im Kaufvertrag stand Verkaufsumme "X" und Einrichtungssume (Einbauküche und diverse Möbel, Geräte) Summe "Y" - Makler, Notar habe ich von X+Y bezahlt - Zählt die Summe Y beim Verkauf als Anschaffungskosten? Ich werde für allgemeine kostenlose Auskunft dankbar.
mfg
Mag. Anna Ciesielska - Lipinska

 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   04. Juni 2014 folgendes:
Auf Ihre konkrete Frage eine allgemeine kostenfreie Auskunft:

Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen. Ob Möbel oder die Einbauküche, Einrichtungsgegenstände zu den Anschaffungskosten der Wohnung zählen, hängt davon ab, ob Sie als eigener Vermögensgegenstand zu qualifizieren sind.

Haben Sie noch Fragen zum Thema Steuern und Immobilien? Kontaktieren Sie Mag. Peter Knöll, Steuerberater in Wien. Als Spezialist für Immobiliensteuerrecht unterstütze ich Sie gerne mit meinem Fachwissen im Immobilienbereich.


Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
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