Meine Tochter besucht eine berufsbildende höhere (Tourismus-)Schule. Im Rahmen des Unterrichts wurden im Jahr 2013 (meine Tochter war damals 18 Jahre alt) Sprachreisen ins Ausland unternommen. Kann ich die Kosten für die Sprachreisen steuerlich geltend machen?
Stb Michael BRAUN schrieb am 28. Mai 2014 folgendes:
Sehr geehrte Frau Susanne
Nein, diese Kosten können Sie leider nicht steuerliche geltend machen.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.