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Steuerfreier Privatverkauf einer Wohnung


26. Mai 2014 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wohne seit über 10 Jahren in einer Genossenschaftswohnung, die ich jetzt gekauft habe und vor Ablauf von 2 Jahren weiterverkaufen möchte. Nach dem Gesetzestext des § 30 Abs 2 Z 1 lit b EStG müsste ich damit wohl die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung erfüllen, weil ich ja innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Veräußerung 5 Jahre meinen Hauptwohnsitz in der Wohnung gehabt habe.
Auf der BMF-Seite steht nun aber zu lesen, dass dies nur dann gelten soll, wenn ich als Eigentümer 5 Jahre meinen Hauptwohnsitz dort hatte, nicht aber als Mieter. Stimmt das bzw wie kommt das BMF zu dieser Ansicht und wie soll ich vorgehen, wenn ich meine, nicht steuerpflichtig zu sein?

Vielen Dank und freundliche Grüße

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   27. Mai 2014 folgendes:
Sehr geehrte Frau K

Die Hauptwohnsitzbefreiung (KEINE Besteuerung) sieht zwei Varianten vor:
-) ab der Anschaffung bis zur Veräußerung für mindestens zwei Jahre (tageweise Betrachtung, daher mindestens 2 Jahre und 1 Tag) durchgehend (von Anschaffung bis Veräußerung) als Hauptwohnsitz gedient haben (hier ist es erforderlich, dass Sie entgeltlich die Wohnung gekauft haben und Eigentümer sind) ODER
-) innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben (hier ist es weder eine Anschaffung noch eine Veräußerung erforderlich, mE greift diese -wenn Sie die Voraussetzungen (Hauptwohnsitz, Aufgabe, mindestens 5 Jahre durchgehend, Eigenheim oder Eigentumswohnung im Sinne § 18 (1) Z3 lit b EStG)- in Ihrem Fall)

Der Hauptwohnsitz muss nach dem Verkauf aufgegeben werden.
Jemand hat den Hauptwohnsitz (Meldezettel ist nur Indiz) dort, "..wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird..."

Verkauf daher mE steuerfrei;
sollte Parteienvertreter ( Notar / Rechtsanwalt, der den Verkauf abwickelt und auch die Grunderwerbsteuer berechnet und meldet) diese Ansicht nicht teilen und eine Steuer einbehalten wollen:
-) "Gutachten" / Schreiben vom Steuerberater über Steuerfreiheit einholen, der Parteienvertreter überzeugt
oder
-) Steuer einbehalten und mittels Steuererklärung die Steuer vom Finanzamt zurückholen.

Die Einkommensteuerrichtlinien gehen allerdings davon aus, dass die Hauptwohnsitzzeiten VOR der Anschaffung nicht relevant sind (diese Ansicht ist mE allerdings nicht durch das Gesetz gedeckt).

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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