Kapitaleinkünfte |
 |
13. Mai 2014 |
 |
Gast |
 |
1 Kommentar |
 |
Kommentar schreiben |
|
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin keine Firma, kein Vermögensverwalter und biete auch keine Dienstleistung an.
Ich verwalte mein eigenes Geld. Sind diese Erträge mit 25% zu besteuern? Wie mache ich die Steuererklärung?
Mit freundlichen Grüßen
|
|
|
Stb Michael BRAUN schrieb am 13. Mai 2014 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Malkoc
Um Ihre Frage richtig zu beantworten zu können, ist wichtig zu wissen, in WELCHEM Land das Geld liegt und IN WAS Sie Ihr Geld veranlagt haben.
Sollte das Geld in Österreich liegen, wird grundsätzlich die 25% Kest von der Bank einbehalten, es besteht für Sie kein Handlungsbedarf (außer der Verlustausgleich erfolgt nicht durch Ihre Bank weil es sich um ein Gemeinschaftsdepots handelt bzw. Sie bei unterschiedlichen Banken das Geld liegen haben) .
Nur in bestimmten Fällen (nicht verbriefte Derivate, Privatdarlehen, ...) erfolgt die Versteuerung durch die Erklärung E1kv (Progressiver Steuersatz)
Sollte Ihr Geld im Ausland liegen, erfolgt die Besteuerung durch SIE (Formular e1kv)
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
|
|