Deutsches Steuerrecht? |
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21. April 2014 |
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Gast |
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3 Kommentare |
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Hallo,
ich bin auf der Suche nach einem Steuerberater, welcher ebenfalls im deutschen Steuerrecht firm ist (aufgrund Umzug von DE nach AT in 2013).
Können Sie mir hierzu jemanden empfehlen? (bevorzugt, 17. Bezirk).
Herzlichen Dank vorab und freundliche Grüße
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Stb Michael BRAUN schrieb am 23. April 2014 folgendes: |
Sehr geehrte Frau Tröndin
Österreichische Steuerberater können (bis auf eine vorübergehende Erbringung einer Leistung in D) Sie in Deutschland NICHT vertreten.
Für die österreichischen Anliegen steht Ihnen jeder österreichische Steuerberater zur Verfügung.
Ich kann Ihnen eine unverbindliche kostenlose Erstberatung anbieten, in dem wir Ihre Anforderungen evaluieren können, und ich Ihnen sagen kann, ob und wie ich Ihnen weiterhelfen kann.
Wir haben in unserer Kanzlei auch eine Partnerkanzlei in Deutschland (sollte hier noch was in D erforderlich sein)
Weiters haben wir bereits einige Umzüge unserer Klienten von D nach Ö steuerlich betreut.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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Olaf Buckoh schrieb am 15. März 2017 folgendes: |
Ich möchte fragen ob Sie eine Deutsche Einkommensteuererklärung für mich bearbeiten können? Bitte um Rückmeldung. |
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Stb Michael BRAUN schrieb am 20. März 2017 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Buckoh
Wenden Sie sich bitte an einen deutschen Steuerberater
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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