Teilweise arbeitslos und Arbeitnehmerveranlagung |
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20. März 2014 |
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Gast |
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Guten Tag,
ich möchte meinen Steuerausgleich für das Jahr 2013 einreichen.
Die letzten drei Monate 2013 war ich arbeitslos gemeldet.
Kann ich diese Situation irgendwie steuerlich nutzen?
Meine Einkommensteuer wurde ja pauschal auf das ganze Jahr berechnet, oder?
Und: unter welchem Punkt (finanzonline.at) führe ich das an,
oder erfasst das System dies automatisch?
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
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Stb Michael BRAUN schrieb am 20. März 2014 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Graz ! Sehr geehrte Frau Graz !
In Finanzonline unter Punkt "Eingaben", "Erklärungen"
Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung
Ihre Steuernummer und das Jahr
Dort können Sie alle relevanten Daten erfassen (Kinder, Sonderausgaben, Spenden, Werbungskosten, persönliche Absetzbeträge,...)
bevor Sie die Erklärung einreichen, empfehle ich auf den Punkt "Vorberechnen" zu klicken, damit Sie sehen, mit welchen Ergebnis Sie rechnen können.
Wenn Sie im Jahre 2013 auch angestellt waren, wurde die Lohnsteuer so berechnet, als würden Sie das gesamte Jahr den selben Lohn / Gehalt beziehen (was verdienen Sie monatlich, Hochrechnung auf das gesamte Jahr, davon Lohnsteuer, diese wird bei der monatlichen Abrechnung berücksichtigt; wenn Sie nicht das gesamte Jahr ein Gehalt / Lohn bezogen haben, kann die eventuelle zuviel abgeführte Lohnsteuer zurückbezahlt werden)
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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