ich habe ein private Krankenzusatzversicherung, bei der ich bei Krankenhausaufenthalt aufgrund gewisser Erkrankungen einen Selbstbehalt zahlen muss. Darf ich die Kosten für den bezahlten Selbstbehalt in der Arbeitnehmerveranlagung als außergewöhnliche Belastung (Krankheitskosten) berücksichtigen?
Vielen Dank schon vorab für Ihr Feedback!
MfG
Mark37
Stb Michael BRAUN schrieb am 13. März 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Mark37!
Krankheitskosten (Kosten abzüglich Vergütungen) können Sie als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Allerdings müssen die Krankheitskosten den Selbstbehalt (ca. 8-12 % Ihres Einkommens) übersteigen. Nur der übersteigende Anteil wird berücksichtigt.
Beispiel: Krankheitskosten: 7.000 EUR, Selbstbehalt 6.000 EUR; 1.000 EUR können Sie als außergewöhnliche Belastung berücksichtigen.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.