Einkommensteuer: Mieteinnahmen mit Kreditratenrückzahlung gegenverrechnen |
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12. März 2014 |
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Gast |
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Überlege eine Eigentumswohnung zu kaufen und diese dann zu vermieten. Da ich dafür einen Kredit benötigen werden stellt sich die Frage, ob ich dann die Mieteinnahmen mit der Kreditrate gegenrechnen kann und mir so eine ev. höhere Einkommenssteuer spare?
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Stb Michael BRAUN schrieb am 13. März 2014 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Schöler ! Sehr geehrte Frau Schöler !
Wenn Sie die Wohnung vermieten, können Sie die Zinsen des Kredites steuerlich als Werbungskosten (neben Abschreibung Gebäude- nicht Grund & Boden; Instandhaltung,...) bei der Überschussermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigen.
Sie müssen innerhalb eines Monats dem Finanzamt den Beginn Ihrer Tätigkeit erklären (Formular Verf 24 oder FINON Erklärungswechsel).
Die Steuererklärung (E1 und E1b) muss bis Ende April des Folgejahres, bei elektronischer Einreichung ( FinanzOnline, ab 2003 Pflicht) bis Ende Juni des Folgejahres bei Ihrem zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Sollten Sie durch einem Steuerberater vertreten werden, verlängert sich die Frist bis Ende des Folgejahres / Anfang des Folgefolgejahres (vgl. § 134 BAO).
Die meisten Steuerberater (auch wir) bieten eine kostenlose unverbindliche Erstberatung an, wo die wichtigsten Punkte betreffend Einkommensteuer und Umsatzsteuer besprochen werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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