Zählt die Maklerprovision für das Zustandekommen einer privaten Vermietung zu den Werbungskosten, die ich in der Einkommenssteuererklärung steuermindernd geltend machen kann? Wenn ja, gibt es eine Obergrenze?
Vielen Dank!
Stb Michael BRAUN schrieb am 05. März 2014 folgendes:
Ja, die Marklerprovision (wenn Sie Vermieter sind und diese bezahlt haben) können Sie als Werbungskosten in der Beilage zur Einkommensteuererklärung E1b geltend machen - diese minimieren Ihren Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.