Steuerberater Wien
wien-steuerberater.at |
Steuerberatung Wien

Start > Forum
 • Steuerberater Wien

 • Forum (1701)

 • Steuerberater fragen

 • Steuerrecht
   Einkommensteuer (129)
   Umsatzsteuer und Zoll (46)
   Körperschaftsteuer (13)
   Internat. Steuerrecht (5)
   Fristen und Verfahren (9)
   Gebühren und Verkehrsteuern (25)
   Unternehmensbesteuerung (9)
   Finanzstrafrecht (4)

 • Wirtschaftsrecht
   Gesellschaftsrecht (5)
   Arbeits- und Sozialrecht (7)
   Bestandsverträge (Mietrecht) (2)

 • Schlüsselwortsuche:
 


Werkzeuge:
• Immobiliensteuerrechner
• Dienstnehmer-Lohnkostenrechner
• Angestellt-Selbständig-Rechner
• ESt-VZ-Rechner
• GrESt-Schenkung-Erbschaft-Rechner
• Nebenkosten-Kauf-Immobilie
• SV-Nachzahlung-berechnen
 


Letzte Einträge:
Frau Karpf über:
Immobilienertragssteuer

Michael über:
Handhabung von Fremdwährungsgewinnen in Verbindung mit Wertpapiererträgen

Isla über:
Immobilienertragsteuer auch bei Verkauf einer privaten Auslandsimmobilie?

Martin über:
Steurerklärung für verstorbene Person

Herr Schläfer über:
Neue Bauordnung für Wien: Ende der Airbnb-Vermietung in Wien beschlossen

Frau Hilton über:
Neue Bauordnung für Wien: Ende der Airbnb-Vermietung in Wien beschlossen

guko66 über:
Neue Bauordnung für Wien: Ende der Airbnb-Vermietung in Wien beschlossen

Mag. Peter Knöll über:
Hauptwohnsitzbefreiung: Aufgabe des Hauptwohnsitzes nach einer Veräußerung ohne zeitliche Beschränkung möglich?

Verkauf landwirtschaftliche Fläche


24. Februar 2014 Gast 2 Kommentare Kommentar schreiben
Liebes Steuerberater-Team,
wir (mein Schwiegervater) haben gestern ca. 6.000 m² landwirtschaftliche Fläche um € 3,00
verkauft (2.000 m Streuwiese, 4.000 m² Wiese). Diese Grundstücke
sind kein Bauland und haben auch eine sehr schlechte Lage. Mit welchen
Steuern muss mein Schwiegervater nun rechnen.
Die Wiesen sind schon seit mehr als 50 Jahren im Besitz meines
Schwiegervaters.
Habe folgendes gegoogelt. Da es ein Altbestand ist sind 86% als
damaliger Ankaufswert zu rechnen: Verkaufssumme 18.000,00 minus 86 %
15.480,00, bleiben 2.520,00 und davon 25 % Steuer - sind 630,00 Euro
Immobilienertragssteuer. Ist das richtig so? Diese wird über den Notariatsakt
dann direkt ans Finanzamt gemeldet oder?
Muss mein Schwiegervater auch Einkommensteuer bezahlen. Er bezieht m
nur eine ganz normale Pension und seine Gattin hat gar kein Einkommen.
Danke für die Info.

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   25. Februar 2014 folgendes:
Sehr geehrte Frau Claudia

mE ist Ihre Rechnung richtig.

Für "Altgrundstücke" (Anschaffung – letzter entgeltlicher Erwerb- VOR 31.3.2002) sieht das Gesetz eine Pauschalbesteuerung vor (Veräußerungserlös abzüglich fiktiver Anschaffungskosten von 86 % des Veräußerungserlöses ergibt einen Veräußerungsgewinn, der mit 25% versteuert wird)
Es kommt in diesem Fall zu einer Steuerbelastung in Höhe von 3,5% vom Veräußerungserlös.

Auf Antrag kann auch der tatsächliche Veräußerungsgewinn als Bemessungsgrundlage anstelle der pauschalen Bemessungsgrundlage herangezogen werden (dann auch eventuell ein Inflationsabschlag von 2%/Jahr > 10 Jahre) - müsste man in Ihrem Fall durchrechnen, ob diese Variante günstiger ist.

Auf Antrag können alle Einkünfte, die dem besonderen Steuersatz gem. § 30 EStG unterliegen, mit dem allgemeinen Steuertarif besteuert werden. Das ist sinnvoll, wenn der Einkommensteuertarif unter 25% liegt. Hier müsste man in Ihrem Fall durchrechnen, ob diese Variante günstiger ist

Ab 1.1.2013 sollte die Besteuerung mittels Parteienvertreter erfolgen (Notar, Rechtsanwalt)
Wenn der Notar / Rechtsanwalt, der den Verkauf abwickelt, auch die Grunderwerbsteuer selbstberechnet und entrichtet, entrichtet dieser auch die ImmoEst (verringert den Kaufpreis, der Ihnen ausbezahlt wird). In diesem Fall hat die ImmoEst Abgeltungswirkung und der Parteienvertreter haftet für die Abfuhr, es ist keine Steuererklärung (außer Antrag) notwendig.

Siehe auch
https://www.bmf.gv.at/steuern/immobilien-grundstuecke/private-grundstuecksveraeusserungen.html

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 RA Michael Gruner schrieb am   26. Februar 2014 folgendes:
Ihre (und Googles..) Berechnung ist richtig. Bei Altvermögen (letzter entgeltlicher Erwerb vor April 2002) fällt - im Ergebnis - pauschale ImmoEst in Höhe von 3,5% des Verkaufspreises an.

Fragen Sie zur Sicherheit beim Vertragserrichter (Notar) nach, ob dieser die ImmoEst-Abwicklung für den Verkäufer mit erledigt und den errechneten Betrag an das zuständige Finanzamt abführt. Es wäre dann durch Ihren SchwiVa nichts weiter zu erledigen, die "ImmoESt" ist ja Einkommensteuer.

mfG
RA Michael Gruner
 
 Kommentar schreiben
Familienname:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Name im Forum:
(erforderlich und wird angezeigt)
Email:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Sicherheitsabfrage:    
Um Missbrauch zu verhindern geben Sie bitte den im linken Bild dargestellten Text in das rechte Eingabefeld ein.
 

Eintrag auf wien-steuerberater.at bestellen |  Impressum  | Anmelden als Autor/StB  | wien-steuerberater.at