Verkauf von Immobilienerbe - beschränkte Steuerpflicht in Ö? |
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14. Februar 2014 |
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Gast |
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2 Kommentare |
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Sehr geehrter Herr Steuerberater,
Unsere Tante aus Österreich ist letztes Jahr verstorben und hat via Testament ihre Nichten und Neffen mit Grundbesitz, Wohnung und Kleingeld mit dem Erbe versehen.
Das ganze Erbe wurde geschätzt und durch 5 geteilt. 2 haben ein Grundstück gekommen, 1 die Wohnung und 2 einen Geldbetrag der von den dreien mit Wohnung und Grund ausbezahlt wurde. Jeder hat ungefähr den gleichen Anteil bekommen. Ich habe mir den Geldbetrag auszahlen lassen. Jetzt sollte eine Ertragsteuer anfallen die von mir und der anderen Geldpartei bezahlt werden sollten. Mir ist nicht bewusst dass ich mit der Aufteilung einen Verkauf abgeschlossen habe. Muss ich denn diese Ertragssteuer bezahlen? Zudem habe ich meinen Hauptwohnsitz schon über 15 Jahren in den USA. Ich hab mich in den USA bei meinem Steuerberater erkundigt und mein Erbe ist steuerfrei. Jetzt stellt sich die Frage wie denn das in Österreich aussieht?
Vielen Dank im vornherein für Ihre Beratung!!
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Stb Michael BRAUN schrieb am 14. Februar 2014 folgendes: |
Sehr geehrte Frau Strauss
Grüße nach USA
Ab 1.4.2012 sind Immobilienverkäufe in Ö steuerpflichtig.
Wenn Sie keinen Wohnsitz in Ö haben, sind Sie beschränkt steuerpflichtig in Ö mit dem Verkaufserlös der Immobilie (§ 98 (1) Z 7 ESTG).
Wichtig wäre in den Fall zu klären, WANN das Gebäude letztmalig entgeltlich erworben wurde (bevor dieses vererbt wurde), damit abzuklären ist, ob es sich um Altvermögen (entgeltlicher Erwerb VOR 31.3.2002, 3,5% vom Verkaufserlös) oder Neuvermögen (25% vom Veräußerungsgewinn) handelt.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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RA Michael Gruner schrieb am 19. Februar 2014 folgendes: |
Sie sprechen von "Ertragsteuer". In Frage käme eine besondere Form der Einkommensteuer, die sogenannte Immobilienertragsteuer (ImmoESt). Aufgrund Ihrer Schilderung kann allerdings nicht mit Sicherheit beurteilt werden, ob tatsächlich ImmoESt anfällt oder nicht.
Da nicht einfach alle Vermögenswerte der Verlassenschaft unter den Erben aufgeteilt wurden, sondern Sie Ihren (geerbten) Liegenschaftsanteil (an Miterben) entgeltlich weiter gegeben haben dürften, also verkauft haben, könnte durch diese Veräusserung ImmoESt tatsächlich angefallen sein.
Auskunft sollte Ihnen dazu aber der Notar, der die Verlassenschaft abgewickelt hat, oder der RA oder Notar, der die Verbücherung der Liegenschaften erledigt hat, geben können, da dieser zusammen mit der Grunderwerbsteuer-Erledigung auch die ImmoESt bearbeiten muss(te).
Mit freundlichen Grüßen
RA Michael Gruner
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