Steuerberater Wien
wien-steuerberater.at |
Steuerberatung Wien

Start > Forum
 • Steuerberater Wien

 • Forum (1703)

 • Steuerberater fragen

 • Steuerrecht
   Einkommensteuer (133)
   Umsatzsteuer und Zoll (50)
   Körperschaftsteuer (13)
   Internat. Steuerrecht (5)
   Fristen und Verfahren (9)
   Gebühren und Verkehrsteuern (25)
   Unternehmensbesteuerung (9)
   Finanzstrafrecht (4)

 • Wirtschaftsrecht
   Gesellschaftsrecht (5)
   Arbeits- und Sozialrecht (8)
   Bestandsverträge (Mietrecht) (2)

 • Schlüsselwortsuche:
 


Werkzeuge:
• Immobiliensteuerrechner
• Dienstnehmer-Lohnkostenrechner
• Angestellt-Selbständig-Rechner
• ESt-VZ-Rechner
• GrESt-Schenkung-Erbschaft-Rechner
• Nebenkosten-Kauf-Immobilie
• SV-Nachzahlung-berechnen
 


Letzte Einträge:
Mag. Peter Knöll über:
Wann besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)?

Herr Vogt über:
Immobilienertragssteuer - Ausländer ?

Mag. Peter Knöll über:
Vorsteuerkorrektur bei Verkauf oder Privatnutzung einer Vorsorgewohnung

Marina über:
Steuer als Hobby Online Creator

Frau Bauleistung über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Mag. Peter Knöll über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Mag. Peter Knöll über:
Betriebsausgabenpauschalierung / Branchenpauschalierung / Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende

Mag. Peter Knöll über:
Umsatzsteuer: Änderungen im Bereich der Kleinunternehmerregelung ab 2025

Verkauf von Immobilienerbe - beschränkte Steuerpflicht in Ö?


14. Februar 2014 Gast 2 Kommentare Kommentar schreiben
Sehr geehrter Herr Steuerberater,
Unsere Tante aus Österreich ist letztes Jahr verstorben und hat via Testament ihre Nichten und Neffen mit Grundbesitz, Wohnung und Kleingeld mit dem Erbe versehen.

Das ganze Erbe wurde geschätzt und durch 5 geteilt. 2 haben ein Grundstück gekommen, 1 die Wohnung und 2 einen Geldbetrag der von den dreien mit Wohnung und Grund ausbezahlt wurde. Jeder hat ungefähr den gleichen Anteil bekommen. Ich habe mir den Geldbetrag auszahlen lassen. Jetzt sollte eine Ertragsteuer anfallen die von mir und der anderen Geldpartei bezahlt werden sollten. Mir ist nicht bewusst dass ich mit der Aufteilung einen Verkauf abgeschlossen habe. Muss ich denn diese Ertragssteuer bezahlen? Zudem habe ich meinen Hauptwohnsitz schon über 15 Jahren in den USA. Ich hab mich in den USA bei meinem Steuerberater erkundigt und mein Erbe ist steuerfrei. Jetzt stellt sich die Frage wie denn das in Österreich aussieht?
Vielen Dank im vornherein für Ihre Beratung!!

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   14. Februar 2014 folgendes:
Sehr geehrte Frau Strauss

Grüße nach USA

Ab 1.4.2012 sind Immobilienverkäufe in Ö steuerpflichtig.

Wenn Sie keinen Wohnsitz in Ö haben, sind Sie beschränkt steuerpflichtig in Ö mit dem Verkaufserlös der Immobilie (§ 98 (1) Z 7 ESTG).

Wichtig wäre in den Fall zu klären, WANN das Gebäude letztmalig entgeltlich erworben wurde (bevor dieses vererbt wurde), damit abzuklären ist, ob es sich um Altvermögen (entgeltlicher Erwerb VOR 31.3.2002, 3,5% vom Verkaufserlös) oder Neuvermögen (25% vom Veräußerungsgewinn) handelt.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 RA Michael Gruner schrieb am   19. Februar 2014 folgendes:
Sie sprechen von "Ertragsteuer". In Frage käme eine besondere Form der Einkommensteuer, die sogenannte Immobilienertragsteuer (ImmoESt). Aufgrund Ihrer Schilderung kann allerdings nicht mit Sicherheit beurteilt werden, ob tatsächlich ImmoESt anfällt oder nicht.

Da nicht einfach alle Vermögenswerte der Verlassenschaft unter den Erben aufgeteilt wurden, sondern Sie Ihren (geerbten) Liegenschaftsanteil (an Miterben) entgeltlich weiter gegeben haben dürften, also verkauft haben, könnte durch diese Veräusserung ImmoESt tatsächlich angefallen sein.

Auskunft sollte Ihnen dazu aber der Notar, der die Verlassenschaft abgewickelt hat, oder der RA oder Notar, der die Verbücherung der Liegenschaften erledigt hat, geben können, da dieser zusammen mit der Grunderwerbsteuer-Erledigung auch die ImmoESt bearbeiten muss(te).

Mit freundlichen Grüßen
RA Michael Gruner



 
 Kommentar schreiben
Familienname:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Name im Forum:
(erforderlich und wird angezeigt)
Email:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Sicherheitsabfrage:    
Um Missbrauch zu verhindern geben Sie bitte den im linken Bild dargestellten Text in das rechte Eingabefeld ein.
 

Eintrag auf wien-steuerberater.at bestellen |  Impressum  | Anmelden als Autor/StB  | wien-steuerberater.at
1