Immobiliensteuer legal umgehen |
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28. Februar 2014 |
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Gast |
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Wir haben selbst ein Haus in dem wir seit der Fertigstellung 2007 durchgehend wohnen. Meine Frau hat nun ein weiteres Haus November 2012 von ihrer Mutter geschenkt bekommen (Baujahr 2007). Ihre Mutter hat bis Mai 2013 darin gewohnt und ist dann leider verstorben.
Wenn wir jetzt unseren Hauptwohnsitz in dem Haus der Mutter anmelden und darin 5 Jahre wohnen, könne wir das Haus dann Steuerfrei verkaufen und wenn ja haben wir dann nur vom 6. bis zum 10 Jahr Zeit für den Verkauf, wegen der 5 / 10 Regelung oder gilt das dann für immer?
Wenn wir weiters unser eigenes Haus in der Zwischenzeit vermieten, hat die Vermietung einen Nachteil?
Wird unser Haus dann bei Verkauf Steuerpflichtig oder gelten die 2 Jahre Hauptwohnsitz nach Fertigstellung für immer? Oder müssen wir unser eigenes Haus dann wieder 5 Jahre Hauptwohnsitzlich bewohnen um wieder steuerfrei verkaufen zu können?
Danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
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Stb Michael BRAUN schrieb am 02. März 2014 folgendes: |
Die Hauptwohnsitzbefreiung (KEINE Besteuerung) sieht zwei Varianten vor:
-) ab der Anschaffung bis zur Veräußerung für mindestens zwei Jahre (tageweise Betrachtung, daher mindestens 2 Jahre und 1 Tag) durchgehend (von Anschaffung bis Veräußerung) als Hauptwohnsitz gedient haben ODER
-) innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben
Der Hauptwohnsitz muss nach dem Verkauf aufgegeben werden.
Jemand hat den Hauptwohnsitz (Meldezettel ist nur Indiz) dort, "..wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird..."
Eventuell gilt für Sie (Gebäude) die
Herstellerbefreiung
Bei der 2 jahresbewertung müssen sie von Anfang (Anschaffung) bis Ende (Verkauf) dort durchgehend (mind 2 Jahre) den Hauptwohnsitz haben
Wenn sie das Haus vermieten und bereits 5 Jahre dort den Hauptwohnsitz haben, können sie dieses max. 5 Jahre vermieten um dieses dann steuerfrei verkaufen zu können.
Wenn sie eine Immobilie verkaufen (und sie nicht von Anfang bis Ende dort den Hauptwohnsitz gehabt haben) müssen sie die letzten 10 Jahre anschauen, wenn in diesen Zeitraum (egal wann) sie mindestens 5 Jahre durchgehend den Hauptwohnsitz hatten, ist der Verkauf (Grundstück bis 1000 m2) steuerfrei
Siehe auch
https://www.bmf.gv.at/steuern/immobilien-grundstuecke/private-grundstuecksveraeusserungen.html
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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