mein Gatte ist im Aug 2013 verstorben, beide je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft - Hauptwohnsitz beider Ehegatten in den letzten 10 Jahren 5 Jahre durchgehend, der Hälfteanteil meines Gatten wird aus dem ruhenden Nachlass verkauft und mein Anteil im eigenen Namen - fällt hiefür eine ImmoEST an.
Mit freundlichen Grüßen
Stb Michael BRAUN schrieb am 10. Februar 2014 folgendes:
Sehr geehrte Frau Milva
Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken aus einer Verlassenschaft (vor Einantwortung) sind einkommensteuerrechtlich grundsätzlich ab dem Todestag den Erben zuzurechnen.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.