Arbeitnehmerveranlagung |
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27. Jänner 2014 |
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Gast |
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2 Kommentare |
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe folgende Frage:
ASVG-Pensionistin mit Eigenpension und Witwenpension (ca. 1600 netto) hat Pflegestufe 4 und ist bedingt durch die Betreuungsnotwendigkeit im Pflegeheim. Im Monat bleiben ca. 350 EUR übrig (Heim rechnet direkt mit Fonds Soziales Wien ab), wovon Sie gesondert Physiotherapie und Ergotherapie bezahlt.
Unter welchem Punkt in der Arbeitnehmerinnenveranlagung und welchen Betrag (Pension plus Pflegegeld minus Betrag Altersheim ????) kann sie absetzen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe, Mühe und Zeit
Andrea
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Stb Michael BRAUN schrieb am 29. Jänner 2014 folgendes: |
Sehr geehrte Frau Andrea
Sollte eine Behinderung vorliegen, besteht die Möglichkeit einen Freibetrag geltend zu machen ( Seite 4 Punkt 11.7.)- geht aber nicht wenn das gesamte Jahr über Pflegegeld bezogen
Anstatt des Freibetrages besteht auch die Möglichkeit, die tatsächlichen Kosten anzusetzen (Kosten abzüglich Pflegegeld und abzüglich eventueller Vergütungen Krankenkasse, bei pflegeheimkosten haushaltsersparnis abziehen, siehe Punkt 11.13 in der Arbeitnehmerveranlagung )
Bezug Pflegegeld unter Punkt 11.9. anführen
Pflegeheim und sonstige Kosten Punkt 11.13 KZ 439
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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Frau Andrea schrieb am 02. Februar 2014 folgendes: |
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Vielen herzlichen Dank |
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