Steuerberater Wien
wien-steuerberater.at |
Steuerberatung Wien

Start > Forum
 • Steuerberater Wien

 • Forum (1702)

 • Steuerberater fragen

 • Steuerrecht
   Einkommensteuer (133)
   Umsatzsteuer und Zoll (47)
   Körperschaftsteuer (13)
   Internat. Steuerrecht (5)
   Fristen und Verfahren (9)
   Gebühren und Verkehrsteuern (25)
   Unternehmensbesteuerung (9)
   Finanzstrafrecht (4)

 • Wirtschaftsrecht
   Gesellschaftsrecht (5)
   Arbeits- und Sozialrecht (8)
   Bestandsverträge (Mietrecht) (2)

 • Schlüsselwortsuche:
 


Werkzeuge:
• Immobiliensteuerrechner
• Dienstnehmer-Lohnkostenrechner
• Angestellt-Selbständig-Rechner
• ESt-VZ-Rechner
• GrESt-Schenkung-Erbschaft-Rechner
• Nebenkosten-Kauf-Immobilie
• SV-Nachzahlung-berechnen
 


Letzte Einträge:
Frau Bauleistung über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Mag. Peter Knöll über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Mag. Peter Knöll über:
Betriebsausgabenpauschalierung / Branchenpauschalierung / Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende

Mag. Peter Knöll über:
Erstmalige Umwidmung in Bauland muss nicht zwangsläufig den Umwidmungstatbestand auslösen

Mag. Peter Knöll über:
Sozialversicherungspflicht bei touristischer Apartmentvermietung?

Mag. Peter Knöll über:
Arzt und Umsatzsteuerpflicht | Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Mag. Peter Knöll über:
Neuregelung des Progressionsvorbehaltes seit Einkommensteuererklärung 2023

Frau Karpf über:
Immobilienertragssteuer

AfA Investition in eine Vorsorgewohnung


24. Jänner 2014 Gast 3 Kommentare Kommentar schreiben
Guten Tag,

Wir haben heuer in eine vermietete Vorsorgewohnung eine neue Küche einbauen lassen.
Gesamtwert Eur 10.000,-

Ich würde nun einen Antrag auf e einen Antrag auf Verteilung von Aufwendungen gemäß § 28 stellen, ich weiss jedoch nicht genau welche Kategorie die richtige ist.

Stelle ich den Antrag indem ich die Erklärung abgebe oder bereits im Vorfeld?
Wird die zusätzliche AfA bereits in der Erklärung angeführt (9470 ider 9490) oder wartet man ein OK für den Antrag ab?

Vielen Dank für eine Rückmeldung.



 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   24. Jänner 2014 folgendes:
Die Anschaffung einer Küche ist nicht unter § 28 Abs 2 EStG subsumierbar, da es sich nicht um eine Instandhaltung oder Instandsetzung eines Gebäudeteiles handelt (wie zB bei Einbau von neuen Schallschutzfenstern, besser isolierten Fenstern, oder Austausch von Installationen).

Vielmehr stellt die Küche ein eigenes Wirtschaftsgut dar, welches ohne Antrag auf 10 Jahre verteilt abgeschrieben werden kann.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Information wird keine Haftung übernommen.

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
 Frau Huebner schrieb am   11. März 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Knöll,

Vielen Dank für die obige Rückmeldung.

Sie meinten, die Küche stelle ein eigenes Wirtschaftsgut dar, welches ohne Antrag auf 10 Jahre verteilt abgeschrieben werden kann.

Ich kann zu der bestehenden AfA einfach ein Zehntel des Anschaffungswertes der Küche dazuaddieren?
Müssen die Rechnungen zur Küche eingereicht werden?

MfG
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   13. März 2014 folgendes:
Sehr geehrte Frau Huebner

Korrekt, in KZ 9500 in der E1b tragen Sie ein

Abschreibung vom Gebäude (NICHT Grund & Boden) 1,5%
Abschreibung 10 Jahre Küche
Summe in KZ 9500


Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Kommentar schreiben
Familienname:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Name im Forum:
(erforderlich und wird angezeigt)
Email:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Sicherheitsabfrage:    
Um Missbrauch zu verhindern geben Sie bitte den im linken Bild dargestellten Text in das rechte Eingabefeld ein.
 

Eintrag auf wien-steuerberater.at bestellen |  Impressum  | Anmelden als Autor/StB  | wien-steuerberater.at
1