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Steuerliche Absetzbarkeit Errichtung Kleingartenhaus


21. Jänner 2014 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
sg damen und herren, bitte um information, ob und in welcher weise die errichtung eines kleingartenhauses in wien - via baumeister steuerlich absetzbar ist. ich werde rund 200.000 euro für die finanzierung des hauses aufbringen müssen, und bin auf der suche nach einer möglichkeit, den kredit oder/und gewerke des hauses wie fenster, ziegel (energiesparend), isolierung etc steuerlich abzusetzten. alleine USt 40.000 machen mich nicht glücklich, das ist in der regel der baukostenanteil für eine genossenschaftswohnung. die mitnutzung als treffpunkt für besprechungen, arbeit und zusammenkünfte im rahmen einer vereinstätigkeit ist geplant. besten dank für ihre zielführenden informationen bzw. ratschläge.

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   22. Jänner 2014 folgendes:
Sollte es sich um einen Hauptwohnsitz (ganzjährig bewohnbar) handeln und Sie schaffen neuen Wohnraum bzw. Sanieren Wohnraum , können Sie die Kosten als Sonderausgaben geltend machen (Höchstbetrag der topfsonderausgaben 2920 pa, davon 1/4 steuerlich relevant, ab einem Einkommen von 36400 EUR einschleifregelung )


Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.



Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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