Körperschaftssteuer-Aktivierung bei abweichendem Wirtschaftsjahr
03. Jänner 2014
Gast
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Wir sind uns nicht sicher, wie die KÖST bei abweichenden Wirtschaftsjahr abzugrenzen ist.
Sind z.B.: bei einem abweichenden WJ von 04/2012 bis 03/2013 die KÖST-Vorauszahlungen 04/12-03/13 oder 01-12/2012 in Bezug zu setzen?
Wird diese dann als KÖST 2012 oder 2013 veranlagt?
Danke für Ihren Rat
Stb Michael BRAUN schrieb am 04. Jänner 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Haslinger
Weicht das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab, wird das Einkommen für jenen Zeitraum veranlagt, in dem das Wirtschaftsjahr endet.
Wj 04/2012 bis 03/2013 wird als köst 2013 veranlagt
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