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Körperschaftssteuer-Aktivierung bei abweichendem Wirtschaftsjahr


03. Jänner 2014 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Wir sind uns nicht sicher, wie die KÖST bei abweichenden Wirtschaftsjahr abzugrenzen ist.

Sind z.B.: bei einem abweichenden WJ von 04/2012 bis 03/2013 die KÖST-Vorauszahlungen 04/12-03/13 oder 01-12/2012 in Bezug zu setzen?

Wird diese dann als KÖST 2012 oder 2013 veranlagt?

Danke für Ihren Rat

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   04. Jänner 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Haslinger

Weicht das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab, wird das Einkommen für jenen Zeitraum veranlagt, in dem das Wirtschaftsjahr endet.

Wj 04/2012 bis 03/2013 wird als köst 2013 veranlagt

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.


Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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