Steuerberater Wien
wien-steuerberater.at |
Steuerberatung Wien

Start > Forum
 • Steuerberater Wien

 • Forum (1703)

 • Steuerberater fragen

 • Steuerrecht
   Einkommensteuer (133)
   Umsatzsteuer und Zoll (50)
   Körperschaftsteuer (13)
   Internat. Steuerrecht (5)
   Fristen und Verfahren (9)
   Gebühren und Verkehrsteuern (25)
   Unternehmensbesteuerung (9)
   Finanzstrafrecht (4)

 • Wirtschaftsrecht
   Gesellschaftsrecht (5)
   Arbeits- und Sozialrecht (8)
   Bestandsverträge (Mietrecht) (2)

 • Schlüsselwortsuche:
 


Werkzeuge:
• Immobiliensteuerrechner
• Dienstnehmer-Lohnkostenrechner
• Angestellt-Selbständig-Rechner
• ESt-VZ-Rechner
• GrESt-Schenkung-Erbschaft-Rechner
• Nebenkosten-Kauf-Immobilie
• SV-Nachzahlung-berechnen
 


Letzte Einträge:
Mag. Peter Knöll über:
Wann besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)?

Herr Vogt über:
Immobilienertragssteuer - Ausländer ?

Mag. Peter Knöll über:
Vorsteuerkorrektur bei Verkauf oder Privatnutzung einer Vorsorgewohnung

Marina über:
Steuer als Hobby Online Creator

Frau Bauleistung über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Mag. Peter Knöll über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Mag. Peter Knöll über:
Betriebsausgabenpauschalierung / Branchenpauschalierung / Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende

Mag. Peter Knöll über:
Umsatzsteuer: Änderungen im Bereich der Kleinunternehmerregelung ab 2025

Pflegeheimkosten steuerlich absetzbar?


23. Dezember 2013 Gast 2 Kommentare Kommentar schreiben
Guten Tag,

mein Mann zahlt für seine Mutter Pflegeheim-in ausland aber...kann er das von Steuer absetzen? und wen ja...wie?

danke

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   23. Dezember 2013 folgendes:
Sehr geehrte Frau Viki

Wenn die Aufwendungen beim Unterhaltsberechtigten (Eltern) selbst die Merkmale einer außergewöhnlichen Belastung wären (muss zwangsläufig erwachsen, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen, außergewöhnlich), können diese bei der Steuererklärung in der KZ 735 berücksichtigt werden.

siehe auch RZ 838a und 868 LStRl


Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.


Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   23. Dezember 2013 folgendes:
Altersheimkosten als außergewöhnliche Belastung

Nach § 34 Abs 7 Z 4 EStG sind Unterhaltsleistungen insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden.

Darunter fallen unter anderem Krankheitskosten. Derartige berücksichtigungsfähige Zahlungen unterliegen nur dem Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten (vgl. § 34 Abs 4 EStG). Mit anderen Worten der Unterhaltsverpflichtete (z.B. Kind ist verpflichtet gegenüber Eltern) hat die Zahlungen um seinen Selbstbehalt nach § 34 Abs 4 EStG zu kürzen.

Die Kosten der Unterbringung und der Verpflegung in einem Pflege- oder Altersheim stellen keine außergewöhnlichen Belastungen im Sinne des § 34 EStG dar, wenn die Unterbringung lediglich aus Altersgründen erfolgt.

Die Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim können jedoch dann geltend gemacht werden, wenn Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder besondere Betreuungsbedürftigkeit Aufwendungen verursachen (vgl. VwGH 16.12.1987, 86/13/0084).

Wenn aus einem dieser Gründe die Unterbringung in einem Pflegeheim geboten ist, sind auch die Kosten der Unterbringung absetzbar. Die Gründe müssen durch ein ärztliches Gutachten oder durch Bezug von Pflegegeld nachgewiesen werden.

Die Kosten für das Pflege- oder Altersheim, die aus vorgenannten Gründen anfallen müssen um die sogenannte "Haushaltsersparnis" gekürzt werden. Nur der überschießende Betrag kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Durch die Haushaltsersparnis werden quasi die Kosten der Lebensführung (negativ) berücksichtigt.

Soweit der Pflegebedürftige die Kosten für die Unterbringung im Altersheim trägt ist die Haushaltsersparnis (=Kürzungsbetrag) vorrangig bei ihm zu berücksichtigen. Nur jener Teil der Haushaltsersparnis der beim Pflegebedürftigen keine Deckung findet (weil er z.B. keine oder nur einen geringen Teil der Kosten trägt) ist in einem zweiten Schritt beim zahlenden Unterhaltsverpflichteten zu berücksichtigen.

Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn ein Ehepartner Alleinverdiener ist und aufgrund seiner Unterhaltsverpflichtung die Pflegekosten seines Partners übernimmt. In diesem Fall ist die Haushaltsersparnis immer von den Zahlungen des Alleinverdieners abzuziehen. Dies gilt selbst dann, wenn der Ehepartner des Alleinverdieners - also jener Partner mit Jahreseinkünften unter EUR 6.000 - einen Teil der Kosten selbst begleicht (vgl. LStR 2002 Rz 887).

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen wird keine Haftung übernommen.

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
 Kommentar schreiben
Familienname:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Name im Forum:
(erforderlich und wird angezeigt)
Email:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Sicherheitsabfrage:    
Um Missbrauch zu verhindern geben Sie bitte den im linken Bild dargestellten Text in das rechte Eingabefeld ein.
 

Eintrag auf wien-steuerberater.at bestellen |  Impressum  | Anmelden als Autor/StB  | wien-steuerberater.at
1