mein Mann und ich besitzen zu gleichen Teilen eine Wohnung, die wir nun vermieten wollen. Aus einkommenssteuerlichen Gründen soll die Vermietung auf mich lauten. Ist hier bei Erstellung des Mietvertages und/oder bei Erstellung der Einkommensteuererklärung etwas Spezielles zu beachten?
Herzlichen Dank!
Mit besten Grüßen
Mauer
Stb Michael BRAUN schrieb am 04. Dezember 2013 folgendes:
Sehr geehrte Frau Mauer
Wenn die Wohnung ihnen beiden gehört, ist eine diesbezügliche Vermietung durch eine "eigene Firma" (mietgemeinschaft) vorgesehen. Überschuss wird als mietgemeinschaft ermittelt und auf die einzelnen Beteiligten aufgeteilt
Sollten Sie das Fruchtgenussrecht haben, können Sie die Wohnung "alleine" vermieten
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.