Kleinunternehmer |
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27. November 2013 |
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Gast |
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich hätte eine Frage über Kleinunternehmer:
1. Soll ich dem Finanzamt den Beginn der Tätigkeit melden und Formular „verf 24“ ausfüllen (als Kleinunternehmer)? Bekomme ich danach eine Steuernummer? Da ich nicht vorhabe, mehr als 30,000 EUR Umsatz pro Jahr zu erzielen, werde ich keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und die Steuernummer darauf haben. Ich würde mich für Umsatzsteuerfreiheit entscheiden, da meine Kunde normalerweise Private sein sollen.
2. Soll meine Name und Adresse unbedingt auf der Rechnung stehen oder reich nur die Name der Internet Seite aus?
3. Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) und würde ich diese brauchen?
4. Jahreserklärung: Bin ich zur Abgabe einer Jahreserklärung verpflichtet und hängt dies vom Umsatz ab?
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Stb Michael BRAUN schrieb am 04. Dezember 2013 folgendes: |
1) Verfügung 24 brauchen sie auf jeden Fall, auch wenn sie kleinunternehmer sind
2) aufgrund der Tatsache, dass sie nur private Kunden haben und auch keine Umsatzsteuer verrechnen ist
3) Steuernummer ist ihre Mitgliedsnummer beim Finanzamt, Uid Nummer weist sie aus Unternehmer aus (für sie nur relevant wenn sie waren und Dienstleistungen aus dem eu Land beziehen
4) Jahreserklärung hängt vom Umsatz (Umsatzsteuer Erklärung ) und vom Gesamten Einkommen ab
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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