Steuerberater Wien
wien-steuerberater.at |
Steuerberatung Wien

Start > Forum
 • Steuerberater Wien

 • Forum (1704)

 • Steuerberater fragen

 • Steuerrecht
   Einkommensteuer (134)
   Umsatzsteuer und Zoll (50)
   Körperschaftsteuer (13)
   Internat. Steuerrecht (5)
   Fristen und Verfahren (9)
   Gebühren und Verkehrsteuern (25)
   Unternehmensbesteuerung (9)
   Finanzstrafrecht (4)

 • Wirtschaftsrecht
   Gesellschaftsrecht (5)
   Arbeits- und Sozialrecht (8)
   Bestandsverträge (Mietrecht) (2)

 • Schlüsselwortsuche:
 


Werkzeuge:
• Immobiliensteuerrechner
• Dienstnehmer-Lohnkostenrechner
• Angestellt-Selbständig-Rechner
• ESt-VZ-Rechner
• GrESt-Schenkung-Erbschaft-Rechner
• Nebenkosten-Kauf-Immobilie
• SV-Nachzahlung-berechnen
 


Letzte Einträge:
Mag. Peter Knöll über:
Umwidmungszuschlag bei Berechnung der ImmoESt

Frau x über:
Einkünfte aus Angestelltenverhältnis und selbständiger Tätigkeit (Nebenjob)

Frau Weinzierl über:
Vermietung Appartement in Österreich

Mag. Peter Knöll über:
Wann besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)?

Herr Vogt über:
Immobilienertragssteuer - Ausländer ?

Mag. Peter Knöll über:
Vorsteuerkorrektur bei Verkauf oder Privatnutzung einer Vorsorgewohnung

Marina über:
Steuer als Hobby Online Creator

Frau Bauleistung über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Werbungskosten versus Werbe- und Repräsentationsaufwand


25. Oktober 2013 Gast 2 Kommentare Kommentar schreiben
S, g. SteuerberaterIn!

Ich bin einkommenssteuerpflichtig und muss daher eine Einkommenssteuererklärung abgeben.

Jedes Jahr frage ich mich, was ist steuerlich für mich von Vorteil?

Wenn ich meine Kosten unter 724 Werbungskosten abschreibe (nichtselbstst. Arbeit) oder unter Werbe- und Repräsentationsaufwand Punkt 9200 (selbstst. Arbeit).

Es sind Rechnung von div. Büromaterial, Computermaterial etc, das ich sowohl als nichtselbst. und auch als Selbstständige brauch/verwende.

Danke für Ihre Antwort!

Mit besten Grüßen
maximiliane



 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   26. Oktober 2013 folgendes:
Sehr geehrte Frau Maximiliane

Die Kosten, die Sie sowohl für die selbständige Tätigkeit als auch für Ihre Anstellung benötigen, können Sie auf beiden Positionen aufteilen.

Ob und welche Aufteilung von Vorteil ist, kann so pauschal nicht gesagt werden (Werbungskosten gibt es eine Pauschale von 132 EUR, Betriebsausgaben gibt es auch eventuell eine Pauschale und einen Gewinnfreibetrag), müsste durchgerechnet werden, welche Variante den größten Vorteil bringt.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   27. Oktober 2013 folgendes:
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH müssen Ausgaben, die sowohl mit betrieblichen als auch mit einer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen entsprechend aufgeteilt werden. Allenfalls hat sich die Aufteilung am Einnahmenschlüssel zu orientieren (vgl. EStR Rz 1094).

Eine mutwillige Aufteilung ist daher prinzipiell unzulässig.

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen.



Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
 Kommentar schreiben
Familienname:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Name im Forum:
(erforderlich und wird angezeigt)
Email:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Sicherheitsabfrage:    
Um Missbrauch zu verhindern geben Sie bitte den im linken Bild dargestellten Text in das rechte Eingabefeld ein.
 

Eintrag auf wien-steuerberater.at bestellen |  Impressum  | Anmelden als Autor/StB  | wien-steuerberater.at
1