paypal und mwst. (Abonnements) |
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21. Oktober 2013 |
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Gast |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hätte eine Frage an Sie. Ich überlege mir gerade, eine Website zu erstellen und die Online-Abonnements für die Newsletter-Ausgabe zu ermöglichen. Also, die Besucher müssten sich registrieren und die Abonnements über Paypal bezahlen. Die Rechnung wird automatisch erstellt.
Ich würde gern folgendes wissen:
1) Muss die Mehrwertsteuer in diesem Fall auf der Rechnung stehen? (ich habe keine Firma)
2) Falls ja, gibt es den Unterschied für ein EU (bzw-. nicht EU) Abonnent?
Wie muss ich dann am Ende des Jahres die Ertragssteuer zahlen und wie hoch ist sie?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.
DI Milan Vukasovic
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Stb Michael BRAUN schrieb am 22. Oktober 2013 folgendes: |
Umsatzsteuer:
Hier ist zuerst zu klären, WO der Leistungsort gem § 3a USTG liegt (in Österreich oder in einem anderen Land).
Sollte dieser in Österreich (weil z.B.: Empfänger ist Nichtunternehmer) liegen, gilt die Kleinunternehmerregelung (Umsätze bis 30.000 EUR steuerfrei).
Sollte der Leistungsort NICHT in Österreich liegen, gilt das ausländische (Ort der Leistung) Umsatzsteuergesetz (hier gibt es eventuell den Übergang der Steuerschuld, d.h. auf der Rechnung scheint keine Umsatzsteuer auf, die Umsatzsteuerschuld geht von Ihnen auf den Empfänger über, Sie müssen eine ZM einreichen, der Empfänger führt die Steuer für Sie ab, Sie haften dafür)
Ertragsteuer:
In Österreich gibt es derzeit einen progressiven Steuertarif (je mehr Sie verdienen desto höher ist der Steuersatz)
Der Steuersatz beträgt zwischen 0 - 50 % (je nachdem wie hoch Ihr Welteinkommen ist)
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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