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Genossenschaftswohnung trotz Eigentum


21. Oktober 2013 Gast Keine Kommentare Kommentar schreiben
S.g. Damen und Herren,

ich besitze eine Eigentumswohnung und möchte mir eine Genossenschaftswohnung zulegen.
Im Vertrag der Genossenschaft steht, dass ich sechs Monate nach Bezug der Genossenschaftswohnung aus dem Grundbuch meiner Eigentumswohnung gestrichen werden muss.
Da ich die Eigentumswohnung + die Mieteinnahmen daraus aber nicht aufgeben möchte, wäre meine Frage, welche Möglichkeiten ich dbzgl. habe.

Überschreibung der Wohnung an Angehörige mit Rücküberschreibungsrecht und Fruchgenussrecht? Gründung einer Stiftung? Oder?

Vielen Dank im voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Krumpel

 
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