Ich (technischer Angestellter) hatte im Dezember 2012 einen Todesfall (Mutter) und habe alle Ausgaben dazu übernommen (Begräbnis, Zehrung etc...). Kann man diese Kosten bei der Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) geltend machen? Wenn ja, in welcher Höhe und welche (auf Grund des plötzlichen Ablebens musste ich für mich auch noch Trauerbekleidung einkaufen)? Für welches Jahr soll man beantragen (einige Rechnungen sind aus 2012, einige aus 2013)?
Vielen Dank im Voraus.
mit freundlichen Grüßen