Steuerberater Wien
wien-steuerberater.at |
Steuerberatung Wien

Start > Forum
 • Steuerberater Wien

 • Forum (1703)

 • Steuerberater fragen

 • Steuerrecht
   Einkommensteuer (133)
   Umsatzsteuer und Zoll (50)
   Körperschaftsteuer (13)
   Internat. Steuerrecht (5)
   Fristen und Verfahren (9)
   Gebühren und Verkehrsteuern (25)
   Unternehmensbesteuerung (9)
   Finanzstrafrecht (4)

 • Wirtschaftsrecht
   Gesellschaftsrecht (5)
   Arbeits- und Sozialrecht (8)
   Bestandsverträge (Mietrecht) (2)

 • Schlüsselwortsuche:
 


Werkzeuge:
• Immobiliensteuerrechner
• Dienstnehmer-Lohnkostenrechner
• Angestellt-Selbständig-Rechner
• ESt-VZ-Rechner
• GrESt-Schenkung-Erbschaft-Rechner
• Nebenkosten-Kauf-Immobilie
• SV-Nachzahlung-berechnen
 


Letzte Einträge:
Mag. Peter Knöll über:
Wann besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)?

Herr Vogt über:
Immobilienertragssteuer - Ausländer ?

Mag. Peter Knöll über:
Vorsteuerkorrektur bei Verkauf oder Privatnutzung einer Vorsorgewohnung

Marina über:
Steuer als Hobby Online Creator

Frau Bauleistung über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Mag. Peter Knöll über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Mag. Peter Knöll über:
Betriebsausgabenpauschalierung / Branchenpauschalierung / Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende

Mag. Peter Knöll über:
Umsatzsteuer: Änderungen im Bereich der Kleinunternehmerregelung ab 2025

Betriebsausgaben als Künstler (Schauspieler)


06. Oktober 2013 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Liebes Forum,

Ich muss gerade die Bruotto-Erklärungen des AMS ausfüllen und bin dabei vom Umsatz meine Ausgaben abzuziehen damit ich auf mein Einkommen komme.

Darf ich Kilometergeld für eine Tätigkeit im Ausland verrechnen ohne das ich Tankrechnungen habe?

Eine Fahrt wären ca. 500 km - hin und zurück also um die 1.000 x0,42 ergibt dann für mich 420 € die für mich als Kosten anfallen. Ist das korrekt? Darf ich das angeben?

TAGESGELD im Ausland
Mein Aufenthalt waren 2 Monate in denen ich tätig war. Darf ich max. 5 Tage den vollen Tagessatz verrechnen oder mehr? Gibt es eine andere Möglichkeit bei einem so lange Aufenthalt die erhöhten Lebensunterhaltskosten zu verrechnen. Die Unterkunft wurde vom Arbeitgeber gestellt.

Vielen Dank für die Hilfe

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   08. Oktober 2013 folgendes:
Sollte es sich um beruflich bedingte Fahrten handeln (und das Fahrzeug befindet sich nicht im Betriebsvermögen, weil mehr private Fahrten als berufliche Fahrten), können Sie pro gefahrenen beruflichen Kilometer 0,42 EUR geltend machen (auch im Ausland). Nachweis: Fahrtenbuch oder andere nachvollziehbare Aufzeichnungen

Betreffend Taggeld: Hier muss man beachten, WO der Auslandsaufenthalt war (ein Ort oder mehrere Orte) betreffend neuer Mittelpunkt der Tätigkeit (ein Ort: erste 5 Tage voll, danach eventuell die Differenz zwischen Österreichischen und Ausländischen Tagsatz)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Kommentar schreiben
Familienname:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Name im Forum:
(erforderlich und wird angezeigt)
Email:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Sicherheitsabfrage:    
Um Missbrauch zu verhindern geben Sie bitte den im linken Bild dargestellten Text in das rechte Eingabefeld ein.
 

Eintrag auf wien-steuerberater.at bestellen |  Impressum  | Anmelden als Autor/StB  | wien-steuerberater.at
1