Werbungskosten / Beruflich bedingter Umzug |
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29. Juni 2012 |
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Gast |
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3 Kommentare |
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Hallo
Bezüglich der Absetzbarkeit von Umzugskosten die beruflich bedingt entstanden habe ich Fragen:
Folgende Situation:
Ich habe meinen Hauptwohnsitz von Berlin nach Wien verlegt.
In Deutschland habe ich einen Job gekündigt da ich einen besseren in Wien bekommen habe.
Kann ich nun die entstandenen Umzugskosten steuerlich absetzten? Und wenn ja, bis zu welchem Betrag kann ich mit Rückerstattung rechnen. Es handelt sich um eine Maklerprovision in Höhe von 1366 eur.
Vielen Dank für die Hilfe,
Christian Kling
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Umzugskosten, Werbungskosten
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Mag. Peter Knöll schrieb am 18. Juli 2012 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Kling!
Umzugskosten sind Werbungskosten, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Eine berufliche Veranlassung kann beim erstmaligen Antritt eines Dienstverhältnisses, beim Wechsel des Dienstgebers oder im Falle einer dauernden Versetzung durch den gegenwärtigen Dienstgeber (im Falle der Arbeitskräfteüberlassung durch das überlassende Unternehmen) vorliegen (vgl. Rz 392 LStR).
In Zusammenhang mit Maklerprovisionen/Maklerkosten ist in den Richtlinien folgendes vermerkt:
Art der Umzugskosten | Abzugsfähigkeit?
Maklerkosten / Inseratskosten zur Suche eines Nachmieters für die aufgegebene Wohnung | Nein
Maklerkosten / Inseratskosten zur Suche für die neue Mietwohnung am Dienstort | Ja
Maklerkosten / Inseratskosten zur Suche für die neue Eigentumswohnung am Dienstort | Nein
Eine wertmäßige Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Umzugskosten kann den Steuerrichtlinien nicht entnommen werden.
Alles Gute beim Umzug.
Mag. Peter Knöll, Steuerberater |
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Kurt N. schrieb am 07. März 2013 folgendes: |
Sind Umzugskosten steuerlich absetzbar wenn ich den Arbeitsplatz zwar nicht gewechselt habe, aber durch den Umzug die tägliche Fahrt zur Arbeit insgesamt um mehr als eine Stunde reduziere?
Ich möchte gerne näher zu meiner Arbeitsstätte ziehen um die lästige Pendlerei zu reduzieren, ich frage mich nur ob das als Umzug aus beruflichen Gründen durchgeht? |
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Stb Michael BRAUN schrieb am 08. März 2013 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Kurt N.
RZ 392 LStRl: Umzugskosten sind steuerlich absetzbare Werbungskosten, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Eine berufliche Veranlassung kann beim erstmaligen Antritt eines Dienstverhältnisses, beim Wechsel des Dienstgebers oder bei einer dauerhaften Versetzung durch den gegenwärtigen Dienstgeber vorliegen.
Abgesehen von den Fällen, in denen der Dienstgeber einen Umzug fordert (z.B. Verpflichtung zum Bezug oder zur Räumung einer Dienstwohnung), WIRD EINE BERUFLICHE VERANLASSUNG AUCH BEIM UMZUG ZUR VERMEIDUNG EINES UNZUMUTBARE LANGEN ARBEITSWEGES ANGENOMMEN.
Jedenfalls muss der bisherige Wohnsitz aufgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen ! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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