ich bin seit 2 Monaten arbeitslosgemeldet und arbeite seit 2.9. in einem lernhilfeinstitut als allgemeine Lehrkraft für 3 -4 Std/Woche. Ich bleibe unter der Geringfügigkeitsgrenze, das AMS weiß bescheid. Das Lerninstitut stellt mich voraussichtlich ab November oder Dezember als geringfügig an, bis dorthin bin ich selbständig tätig. Muss ich mich für diese zwei Monate als Neue Selbständige beim Finanzamt melden und eine Steuernummer beantragen?