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Immobilienverkauf in Spanien - Abgeltungssteuer


22. September 2013 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Wenn in Spanien beim Verkauf einer Immobilie die länger als 12 Jahre im Besitz eines Österreichers mit Hauptwohnsitz in Österreich stand, ein Verkaufsgewinn anfällt, ist dieser zu versteuern. Derzeit sind es in Österreich 25 % des Zugewinns. Das spanische Finanzamt verlangt einen 3 %igen Einbehalt vom Kaufpreis, da in Spanien auch eine Gewinnsteuer anfällt. Wie wird das nun mit dem österr Finanzamt geregelt? Wer kassiert welchen Anteil der Gewinnsteuer und in welcher Höhe? AB 2015 soll es eine EU weite gemeinsame Regelung geben. Wie soll diese zu beziffern sein?
Wird zum ursprünglichen Kaufpreis zuzüglich der Renovierungs- und Erhaltungskosten auch eine Zurechnung der inflationellen Entwicklung des Einstandspreises akzeptiert?
Herzlichen Dank für eine baldige Antwort!
Karl Josef

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   25. September 2013 folgendes:
Wenn Sie eine Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österrreich haben, sind Sie mit Ihrem GESAMTEN WELTEINKOMMEN in Österreich steuerpflichtig.

Um eine Doppelbesteuerung (in Österreich und Spanien) zu vermeiden, gibt es zwischen den beiden Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen, in dem geregelt ist, WELCHER Staat das Besteuerungsrecht hat, und welche Möglichkeiten (Progressionsvorbehalt oder Anrechnungsmethode) der andere Staat hat.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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