Auswirkung bestehendes Fruchtgenussrecht bei Immo-Verkauf auf die Höhe der Immobilienertragssteuer?
13. September 2013
Gast
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Eine Liegenschaft wurde 1995 geerbt. Im Jahre 2004 wurde sie dann zu gleichen Teilen mit Schenkungsvertrag an 2 Kinder übertragen, wobei sich der Schenker das Fruchtgenußrecht vorbehielt. Die Liegenschaft soll nun veräußert werden. meiner Meinung nach fallen 3,5% Immobilienertragssteuer an - hat das Fruchtgenussrecht dem entgegen irgendwelche Auswirkungen, sodass meine Annahme von 3,5% nicht stimmen könnte? Danke für Ihre Meinung!
Stb Michael BRAUN schrieb am 14. September 2013 folgendes:
Sehr geehrter Herr Harald
mE bleibt es bei den 3,5 % vom Veräußerungserlös.
Richtlinien vom BMF betreffend Fruchtgenussrecht:
https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz=%22BMF-010203%2F0299-VI%2F6%2F2008%22&gueltig=20080616&segid=%2219973.1.20+16.02.2006+06%3A46%3A51%3A36%22
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