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Schenkung bei Verschwägerung


29. August 2013 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Ich möchte meiner Nichte Bargeld schenken. Ich bin aber nur der Mann der Tante.
Die Nichte ist also die Tochter meiner Schwägerin.

Wie hoch ist die meldungspflichtige Grenze und muß man darüber Steuer zahlen?

Danke im Voraus!



 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   31. August 2013 folgendes:
Angehörige (im Sinn des § 25 BAO) sind (Quelle: Formular Schenk1):
● Ehegatten (diese Personen bleiben Angehörige, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht, etwa nach Scheidung);
● Verwandte in gerader Linie (z.B. Mutter/Vater – Kind, Großmutter/Großvater – Enkelin/Enkel, Urgroßmutter/Urgroßvater – Urenkelin/Urenkel);
● Verwandte in der Seitenlinie zweiten Grades (Geschwister), dritten Grades (Tante/Onkel - Nichte/Neffe) und vierten Grades (Cousine/Cousin);
● Verschwägerte in gerader Linie (Schwiegermutter/Schwiegervater - Schwiegertochter/Schwiegersohn);
● Verschwägerte zweiten Grades in der Seitenlinie (Geschwister des Ehegatten, Ehegatte der Geschwister);
● Wahleltern und Wahlkinder;
● Pflegeeltern und Pflegekinder;
● Lebensgefährten (auch bei gleichgeschlechtlicher Partnerschaft) sowie Kinder und Enkel eines Lebensgefährten im Verhältnis zum
anderen Lebensgefährten.

bei Angehörigen beträgt die meldungspflichtige Grenze 50.000 EUR innerhalb von einem Jahr

sonst 15.000 EUR innerhalb von 5 Jahren.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.



Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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