Selbständigkeit Masseur |
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22. August 2013 |
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Gast |
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Seher Geehrte Damen und Herren,
Ich möchte ein Paar Fragen erstellen bezüglich selbstendige Beruf.
Ich bin Italiener und wohne mit meine Frau und unsere Kind in Tschechien (300km vom Wien). Zwischen 2003 und 2008 habe ich als Dipl.Engineer in Osterreich gearbeitet.
Während meinem Aufenthalt in Osterreich Habe ich auch ein Diplom als Gewerbliche Masseur abgeschlossen. Ich möchte mich jetzt selbständig machen und zwei-drei Mal in die Woche in Wien mein Beruf als gewerbliche Masseur ausüben.
Meine Fragen:
1. Welche Schritte/Dokumente muss ich erste erledigen ?
2. Wie viel wuerde es ungefähr kosten pro Monat ?(Pflichtversicherung, Sozialversicherung, Unfallversicherung, Pensionsversicherung, Krankenversicherungen, Einkommensteuer,…)
3. Würde ich recht haben auf eine pendlerpauschale?(Ich werde fuer 2-3 Tage in Wien bleiben und den Rest zu meine Familie in Tschechien sein).
4. Aus der Sicht von Steuer was ist besser 2 oder 3 Tage in Wien bleiben?
5. Wo wäre dann meine Hauptwohnsitz?
6. Muss ich dann auch Steuer in Tschechien zahlen?
7. Gibt es Vorteile für Neugründer und Kleinstunternehme (z.bsp. Umsatz <30000euro per Jahr)?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
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Stb Michael BRAUN schrieb am 22. August 2013 folgendes: |
1) Gewerbeschein (www.wko.at), Meldung an SVA, Meldung an Finanzamt
2) Pflichtversicherung bei Gewerbeschein pro Jahr : zwischen 1.888,08 - 2.353,07 EUR, hier gibt es eventuell Befreiungsmöglichkeiten ; Steuer kommt auf Einkommen an (zwischen 0- 50 %)
3) Doppelte Haushaltsführung (Wohnkosten in Wien absetzbar) und Familienheimfahrten , NICHT Pendlerpauschale
4) egal, wenn Sie einen Wohnsitz in Wien haben, sind Sie mit Ihrem gesamten Welteinkommen in Österreich steuerpflichtig (sollten Sie ausserhalb von Ö auch ein Einkommen beziehen, muss man im DBA - Doppelbesteuerungsabkommen- nachschauen, welches Land das Besteuerungsrecht hat, und welche Möglichkeiten das andere Land hat)
5) Wohnsitz in Tschechien und Österreich, im DBA ist geregelt, welcher der Ansässigkeitsstaat ist
6) müssen Sie sich in Tschechien erkundigen
7) Wenn Sie einen Wohnsitz in Ö haben, dann gibt es "Vorteile" (Umsatzsteuer Kleinunternehmerregelgung)
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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