Gewinnfreibetrag 2011 |
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20. Dezember 2011 |
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Ab der Veranlagung 2010 können natürliche Personen sowohl als Einnahmen-Ausgaben-Rechner als auch als Bilanzierer den Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen und bis zu 13 % ihres steuerlichen Gewinnes (ausgenommen Veräußerungsgewinne) steuerfrei stellen. Der Gewinnfreibetrag ersetzt den bis 2009 gültigen 10 %igen Freibetrag für investierte Gewinne.
Bis zu einem Gewinn von EUR 30.000 werden ab der Veranlagung 2010 automatisch und ohne jede weitere Voraussetzung 13 % des Gewinnes steuerfrei gestellt (Grundfreibetrag in Höhe von EUR 3.900). Dieser Grundfreibetrag steht auch pauschalierenden Steuerpflichtigen zu. Erstmalig können daher ausgabenpauschalierende Geschäftsführer in den Genuss der Steuerersparnis kommen. Bei Personengesellschaften ist zu beachten, dass der Grundfreibetrag von EUR 30.000 pro Gesellschaft und nicht pro Gesellschafter zusteht (gleiches gilt für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag).
Übersteigt der Gewinn einen Betrag von EUR 30.000, können Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter getätigt werden, um vom investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zu profitieren (iGFB). Pauschalierenden Steuerpflichtigen steht der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag (iGFB) nicht zu.
Zu den begünstigten Investitionen zählen grundsätzlich all jene körperlichen, abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nutzungsdauer mindestens vier Jahre beträgt.
Auch Investitionen (Herstellungskosten) in betriebliche Gebäude zählen zu den begünstigten Investitionen. Gebrauchte Wirtschaftsgüter, Personenkraft- sowie Luftfahrzeuge etc. können hingegen nicht für die Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrages herangezogen werden.
Eine Investition in abnutzbares Anlagevermögen zur Ausnutzung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages führt bei einem Steuersatz von 50 % dazu, dass die Investition wirtschaftlich zu Gänze durch die Steuerersparnis gedeckt ist.
Neben Sachanlagen kann auch in bestimmte Wertpapiere investiert werden. Achtung bei der Anschaffung von Wertpapieren: Hier ist nach Meinung der Finanz, eine Anschaffung nur dann rechtzeitig erfolgt, wenn die Wertpapiere auch noch in 2011 auf dem Depot als zugegangen ausgewiesen sind.
Die optimale Investitionshöhe für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag ist gewinnabhängig und setzt daher eine möglichst exakte Kenntnis des steuerlichen Jahresgewinnes voraus.
Mag. Silvia Tauber |
Freibetrag, Gewinnfreibetrag, Freibetrag für investierte Gewinne
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