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Wohnungstausch


15. August 2013 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
ich möchte mit einem Nachbarn in unserer Wohnanlage 2 Kellerräume und 2 Garagenplätze tauschen.
Vom Finanzamt erhalte ich die Auskunft, dass dieser Tausch gleich besteuert wird wie wenn die Objekte normal verkauft würden, stimmt das so ?

Besten Dank

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   19. August 2013 folgendes:
Tauschvorgänge sind als Veräußerungsvorgänge (und auch als Anschaffungsvorgänge ) zu werten. Werden Grundstücke getauscht, liegt bei jedem der Tauschpartner ein steuerpflichtiger Vorgang vor.

Als Veräußerungserlös (die hingegebene Immobilie) und als Anschaffungskosten (die erworbene Immobilie) ist jeweils der gemeine Wert gem § 6 Z 14 EStG der hingegebenen Immobilie anzusetzen.

Daher fällt zweimal Grunderwerbsteuer und zweimal ImmoEst an.

Eventuelle Ausgleichszahlungen sind nur für den Anschaffungspreis relevant, NICHT für den Veräußerungserlös.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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