Ist AMS-Bezug und gleichzeitiger geringfügiger Bezug (unter 386 Euro p. M.) aus einem freien Dienstnehmer-Verhältnis an das FA meldepflichtig und/oder verpflichtet zur Einkommensteuer-Erklärung?
Der Arbeitgeber meldet jedenfalls dem FA die geringfügigen Bezüge.
Besten Dank für Ihre Antwort!
Stb Michael BRAUN schrieb am 20. August 2013 folgendes:
Sie sind verpflichtet (§ 120 BAO) dem Finanzamt alle Umstände anzuzeigen, die hinsichtlich der Einkommensteuer die persönliche Abgabenpflicht betreffen.
Erklärungen müssten Sie gem. § 42 (1) EStG auch abgeben, allerdings entsteht bis 11.000 EUR Jahresgesamteinkommen KEINE Steuer (daher werden Sie wahrscheinlich auch keine Aufforderung zur Abgabe der Erklärung vom Finanzamt erhalten)
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.