Steuerberater Wien
wien-steuerberater.at |
Steuerberatung Wien

Start > Forum
 • Steuerberater Wien

 • Forum (1704)

 • Steuerberater fragen

 • Steuerrecht
   Einkommensteuer (133)
   Umsatzsteuer und Zoll (50)
   Körperschaftsteuer (13)
   Internat. Steuerrecht (5)
   Fristen und Verfahren (9)
   Gebühren und Verkehrsteuern (25)
   Unternehmensbesteuerung (9)
   Finanzstrafrecht (4)

 • Wirtschaftsrecht
   Gesellschaftsrecht (5)
   Arbeits- und Sozialrecht (8)
   Bestandsverträge (Mietrecht) (1)

 • Schlüsselwortsuche:
 


Werkzeuge:
• Immobiliensteuerrechner
• Dienstnehmer-Lohnkostenrechner
• Angestellt-Selbständig-Rechner
• ESt-VZ-Rechner
• GrESt-Schenkung-Erbschaft-Rechner
• Nebenkosten-Kauf-Immobilie
• SV-Nachzahlung-berechnen
 


Letzte Einträge:
Mag. Peter Knöll über:
Umwidmungszuschlag bei Berechnung der ImmoESt

Frau x über:
Einkünfte aus Angestelltenverhältnis und selbständiger Tätigkeit (Nebenjob)

Frau Weinzierl über:
Vermietung Appartement in Österreich

Mag. Peter Knöll über:
Wann besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)?

Herr Vogt über:
Immobilienertragssteuer - Ausländer ?

Mag. Peter Knöll über:
Vorsteuerkorrektur bei Verkauf oder Privatnutzung einer Vorsorgewohnung

Marina über:
Steuer als Hobby Online Creator

Frau Bauleistung über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Meldung an das FA bei AMS Bezug+Geringf. Bezug?


14. August 2013 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ist AMS-Bezug und gleichzeitiger geringfügiger Bezug (unter 386 Euro p. M.) aus einem freien Dienstnehmer-Verhältnis an das FA meldepflichtig und/oder verpflichtet zur Einkommensteuer-Erklärung?
Der Arbeitgeber meldet jedenfalls dem FA die geringfügigen Bezüge.

Besten Dank für Ihre Antwort!

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   20. August 2013 folgendes:
Sie sind verpflichtet (§ 120 BAO) dem Finanzamt alle Umstände anzuzeigen, die hinsichtlich der Einkommensteuer die persönliche Abgabenpflicht betreffen.

Erklärungen müssten Sie gem. § 42 (1) EStG auch abgeben, allerdings entsteht bis 11.000 EUR Jahresgesamteinkommen KEINE Steuer (daher werden Sie wahrscheinlich auch keine Aufforderung zur Abgabe der Erklärung vom Finanzamt erhalten)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Kommentar schreiben
Familienname:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Name im Forum:
(erforderlich und wird angezeigt)
Email:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Sicherheitsabfrage:    
Um Missbrauch zu verhindern geben Sie bitte den im linken Bild dargestellten Text in das rechte Eingabefeld ein.
 

Eintrag auf wien-steuerberater.at bestellen |  Impressum  | Anmelden als Autor/StB  | wien-steuerberater.at
1