Mein Vater würde gerne seine Erpsarnisse (d.h. Bargeld bzw. durch Überweisung vom Konto) an mich und meinen Bruder aufteilen d.h. schenken.
So weit ich verstanden habe gibt es ab 1.8.2008 keine Schenkungssteuer mehr aber es gibt eine Meldepflicht bei Schenkungen. Aber erst ab einem Wert von 50.000 EUR innerhalb eines Jahres.
Ist das korrekt?
Ist mit "innerhalb eines Jahres" der Kalenderjahr oder 12 Monate ab der ersten Schenkung gemeint?
Stb Michael BRAUN schrieb am 24. Juli 2013 folgendes:
Sehr geehrter Herr Gogic ! Sehr geehrte Frau Gogic !
Es gibt eine Meldeverpflichtung (innerhalb von drei Monaten ab Erwerb, elektronisch, keine Kosten)
die Meldeverpflichtung entfällt, wenn Erwerbe zwischen Angehörige den gemeinen Wert von 50.000 EUR nicht übersteigt. Die Jahresgrenze gilt von der ersten Schenkung ein Jahr (12 Monate, Stichtagsbezogen) weg.
z.B.:
Bsp 1:
1.Schenkung von 49.000 EUR am 1.8.2012
2.Schenkung von 2.000 EUR am 2.8.2013
KEINE Meldung erforderlich
Bsp 2:
1.Schenkung von 48.000 EUR am 1.8.2012
2. Schenkung von 7.000 EUR am 30.7.2013
Meldeverpflichtung bis spätestens 30.10.2013
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